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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arztbesuche in der Kernarbeitszeit

P
Petronella
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir haben seit ein paar Monaten eine elektronische Zeiterfassung und in diesem Zusammenhang eine Gleitzeitregelung. (eine BV hierzu wurde abgeschlossen) Nun gibt es hier zwischen BR und Geschäftsleitung unterschiedliche Auffassungen zu Arztbesuchen. Die Gleitzeit besteht von 07:00 bis 09:00 Uhr und von 16:00 bis 20:00. Die Kernarbeitszeit liegt also in der Zeit von 09:00 bis 16:00 Uhr.

Natürlich weiß jeder, dass er, vor allem bei Gleitzeitmodellen, seine Arzttermine möglichst außerhalb der Kernarbeitszeit legen sollte. Jedoch ist das erfahrungsgemäß nicht immer möglich. Nach Meinung des BR müssen Arztbesuche innerhalb der Kernarbeitszeit - denn hier gilt doch Anwesenheitspflicht - bezahlt, bzw. nachgebucht werden. Die GF ist jedoch der Meinung, dass man hierzu das Gleitzeitguthaben nutzen kann, bzw. kann man ja bis 20:00 abends arbeiten.

Wie seht ihr das?

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Community-Antworten (2)

C
celestro

18.07.2016 um 18:07 Uhr

wenn der AN einen Schrieb vom Arzt mitbekommt, das der Termin nur da möglich war (Kernarbeitszeit), sollte ihm die Zeit gutgeschrieben werden.

M
Moreno

18.07.2016 um 20:46 Uhr

BV kündigen dann neue BV ausarbeiten wo diese Arztbesuche aufgeführt sind und dann mal schauen ob der AG wegen ein paar Fällen vor die Einigungsstelle möchte!

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