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Überstunden Pauschale

S
Stefan009
Apr 2021 bearbeitet

Hallo,in unseren Betrieb sind Überstunden ja schon normal. Seit aber einige Mitarbeiter nach ihre 38,5std(Tarifvertrag) Feierabend machen, arbeitet unser BR eine BV über eine Überstundenpauschale. Im Gespräch war da ein Satz von 140 Std im Jahr. Können die das so einfach beschließen???was ist das für ein BR der so etwas tut...kann ich da individuell rechtl davor gehen?

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Community-Antworten (9)

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§§Reiter

22.04.2021 um 19:05 Uhr

Das kommt darauf an, was die BV im Detail regelt. Grundsätzlich ist es so, dass der AG nicht einseitig Überstunden anordnen kann. Das geht nur mit Zustimmung des Betriebsrats. Je nach Größe des Betriebs und der Häufigkeit, in der Überstunden anfallen, kann es aber ein völlig unverhältnismäßiger Aufwand sein jede Überstunde (vorher!) zu prüfen und zu genehmigen. Daher ist es absolut nicht ungewöhnlich diesbezüglich eine BV abzuschließen, in der genau geregelt ist wann, unter welchen Umständen wie viel Überstunden gemacht werden dürfen. Natürlich müssen in einer solchen BV alle Regelungen des ArbZG, wie Ruhezeiten, Höchstarbeitszeit usw, berücksichtigt sein. Also: Zitat von Stefan009: "was ist das für ein BR der so etwas tut..." einer der seine Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 wahrnimmt. und: Zitat von Stefan009: "kann ich da individuell rechtl davor gehen?" Nein. Es sei denn die BV enthält eine oder mehrere rechtswidrige Regelungen.

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Relfe

22.04.2021 um 19:47 Uhr

Irgendwas läuft da aber doch bei euch grundsätzlich falsch: Überstunden sind bei euch normal, aber jetzt gehen einige MA einfach mal nach 38,5 Stunden nach Hause? Klingt danach, als wenn die Überstunden bisher immer ohne BR-Zustimmung gemacht wurden, ansonsten könnten die MA ja nicht einfach nach Hause gehen.

Und es sieht so aus, als wenn jetzt erstmalig bei euch etwas richtig geregelt wird, was vorher nicht geregelt war.

Schon mal ein guter Ansatz.

Für mich klingt es bei Deiner Beschreibung so, als wenn Du zu denen gehörst, die jetzt keine Überstunden mehr machen und enttäuscht bist, das es per BV geregelt werden soll.

Mein Tipp: sprich mit dem Betriebsrat, das ist erstmal Deine einzige Möglichkeit, auf die BV evt. noch einwirken zu können.

Wenn die BV steht, dann bleibt nur noch die Möglichkeit der juristischen Prüfung

S
Stefan009

22.04.2021 um 20:41 Uhr

Unser BR ist zum Teil zerstritten! Der BRV ist im Glauben das er vom Gremium ne Generalvollmacht für solche Entscheidungen hat. 4 des 9er Gremiums wissen davon aber nichts... überstanden werden bei uns spontan ausgerufen (zb.16.50uhr) eigtl ist 17uhr Feierabend. Mittlerweile ist es bei uns aber schon Normalität das es bis 18 Uhr geht.

C
celestro

22.04.2021 um 22:30 Uhr

Also der BR könnte sowas ggf. mit einer Mehrheit beschliessen.

"Der BRV ist im Glauben das er vom Gremium ne Generalvollmacht für solche Entscheidungen hat. 4 des 9er Gremiums wissen davon aber nichts..."

Naja, ob der BR dem BRV eine solche Vollmacht gegeben hat, müsste man ja wissen. Wobei die auch gar nicht notwendig ist, weil die BV ja noch nicht fertig ist.

"Im Gespräch war da ein Satz von 140 Std im Jahr."

ungefähr 3 pro Woche also. Was soll denn damit sein? Die werden bezahlt? Oder kommen auf ein Stundenkonto zum Abfeiern?

S
Stefan009

23.04.2021 um 00:06 Uhr

Bezahlt bzw abgebummelt werden sie. Es geht hauptsächlich über die Art der Anordnung. Ich als Mitarbeiter finde es nicht so prickelnd 5min vor Dienstende die Anordnung zu bekommen. Man hat schließlich auch noch ein Privatleben

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takkus

23.04.2021 um 10:17 Uhr

"Ich als Mitarbeiter finde es nicht so prickelnd 5min vor Dienstende die Anordnung zu bekommen. Man hat schließlich auch noch ein Privatleben"-> und genau das kann dann in einer BV geregelt werden. Hier ist dann festgeschrieben, mit welcher Frist für welchen Mitarbeiter/ Abteilung wann wieviel Überstunden angeordnet werden können. Auch kann geregelt werden, wann die Stunden wieder abgebaut werden.

R
Relfe

23.04.2021 um 11:00 Uhr

wenn es bei euch normal ist, das ihr täglich eine Überstunde macht (ca 220 AT pro Jahr), dann ist doch die Regelung mit 140 Stunden pro Jahr erstmal besser, weil weniger Überstunden. Dazu kommt dann noch, das es geregelt ist wie und wann etc. erstmal ist das eine Verbesserung der bisherigen Situation. Die internen Querellen im BR sind ein anderes Thema. Ausserdem kann ich mir nicht vorstellen, das ein BR dem BRV einen "Freibrief" für den Abschluss von Betriebsvereinbarungen ausstellt, wenn das überhaupt rechtlich haltbar wäre. Wenn es tatsächlich so ist wie Du schreibst, dass die BV eine Ein-Mann-Show des BRV ist, dann könntest Du gute Chancen haben, die BV juristisch anzufechten. Geh damit doch mal zu einen RA.

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celestro

23.04.2021 um 11:16 Uhr

https://www.anwalt.de/rechtstipps/ueberstunden-welche-ankuendigungsfrist-muss-der-arbeitgeber-beachten_110534.html

daraus:

"Eine Richtlinie könnte man in diesem Zusammenhang dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) in § 12 entnehmen, der sich mit der Arbeit auf Abruf beschäftigt. Demnach muss der Arbeitgeber hier dem Arbeitnehmer mindestens vier Tage im Voraus die Lage der Arbeitszeit mitteilen. Eine solche Frist dürfte auch im Hinblick auf die Ankündigung von Überstunden unter normalen Umständen angemessen sein. Früher wird der Arbeitgeber nicht zur Ankündigung verpflichtet sein."

jetzt finet man im restlichen Text zwar auch die Ausnahme, dass der AG das mal kurzfristiger ankündigen darf. Aber bestimmt nicht IMMER. Also wenn das "MAL VORKOMMT" o.k, aber je öfter, desto mehr kommt der AG in den Zwang plausibel darlegen zu müssen, wieso das immer nur so kurzfristig möglich ist. Und da dürfte der AG dann auch schlechte Karten haben.

R
rsddbr

23.04.2021 um 12:02 Uhr

Danke celestro. Ich denke, genau das ist das eigentliche Problem: die Ankündigungsfrist. Darauf sollte viel mehr Augenmerk gelegt werden, als auf die generelle Mehrarbeit. Unter Einhaltung der Mitbestimmungsrechte und mit entsprechender Ankündigungsfrist könnte der Arbeitgeber viel mehr als die 140 Stunden pro Jahr wirksam anordnen - auch ohne BV.

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