W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 5 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Verstoß gegen Urlaubsanspruch

B
Blackadder
Apr 2021 bearbeitet

Hallo zusammen,

Eher zufällig habe ich erfahren das unser Arbeitgeber unseren Werksstudent ihren gesetzlichen Urlaubsanspruch verweigert. Besteht für den Betriebsrat die Möglichkeit dagegen rechtlich vorzugehen oder müsste der Werksstudent selbst einen Anwalt beauftragen ? Bzw. Oder gibt es noch andere Möglichkeiten ?

  1. Frage:

Grundsätzlich haben bei uns alle Mitarbeiter laut Arbeitsvertrag 30 Tage Jahresurlaub bei einer 5 Tage Woche. Hätten die Werksstudenten dann ebenfalls Anspruch auf 30 Tage Urlaub bei einer 5 Tage Woche oder müssten Sie sich mit den Mindesturlaubsanspruch von 20 Tagen begnügen ?

Vielen Dank

28704

Community-Antworten (4)

C
Catweazle

20.04.2021 um 16:56 Uhr

Nach § 80 BetrVG hat der BR die Pflicht auf Einhaltung der Gesetzte hinzuwirken. Die Möglichkeiten sind aber sehr begrenzt. Klagen muss der Arbeitnehmer schon selbst. Ohne Rechtsschutzversicherung wird es sicher mit Anwalt eine kostspielige Angelegenheit. Eine Klage kann man aber auch ohne Anwalt führen. Die Rechtshilfestellen der Arbeitsgerichte helfen weiter. Wenn alle Arbeitnehmer 30 Tage Urlaub bekommen stehen Teilzeitkräften ebenfalls 30 Tage zu. Ggfls. muss der Urlaub dementsprechend berechnet werden.

C
Challenger

21.04.2021 um 12:08 Uhr

Ich würde es mal mit § 87 Abs.1, Nr. 5 : Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans sowie die Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer, wenn zwischen dem Arbeitgeber und den beteiligten Arbeitnehmern kein Einverständnis erzielt wird;.......

versuchen.

K
Kampfschwein

21.04.2021 um 12:21 Uhr

@Catweazle : Die Rechtshilfestellen der Arbeitsgerichte helfen weiter.

In der Tat. Wenn ein z.B. gekündigter AN weder Gewerkschaftsmitglied oder rechtschutzversichert ist, kann er eine Klage bei der Rechtsantragstelle des für ihn zuständigen Arbeitsgerichts zu Protokoll geben. Die dortigen Rechtspfleger helfen auch bei der Formulierung der Klageschrift und deren Weiterleitung an die zuständige Kammer. Eine Rechtsberatung und/oder Einschätzung der Erfolgsaussicht der angestrebten Leistungsklage wird jedoch nicht erteilt. Denn die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts darf keine Rechtsberatung erteilen. Die Sache ist für den jedoch für den gekündigten AN kostenlos.

X
XYZ68

21.04.2021 um 13:26 Uhr

Urlaubsgrundsätze haben aber nichts mit der Dauer des Urlaubs zu tun. Die Dauer des Urlaubs wird üblicherweise in Tarifverträgen geregelt, kann also nicht in einer BV geregelt werden. (auf freiwilliger Basis mags ja gehen, aber warum sollte der Arbeitgeber dies tun?)

Somit gilt, was im Arbeitsvertrag vereinbart ist. Es sei denn, ihr seid tarifgebunden.

Ihre Antwort