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Ausstehende Lohnzahlungen

O
Osterei
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir haben diesen Monat von unserem Betrieb kein Lohn erhalten. Jetzt haben wir unserem Chef eine Abmahnung geschrieben und Ihm eine Frist bis zum 15. gesetzt. Lt. Auskunft bei der AA muß wenn dieses Geld nicht bis zum 15. eingeht jeder für sich klagen. Ist das so richtig? Bzw. hat jemand damit schon Erfahrung und wie verfährt man in dieser Angelegenheit weiter? LG

1.01909

Community-Antworten (9)

T
Taurus

09.04.2010 um 12:26 Uhr

Da geht ganz einfach, ihr droht dem AG ein Insolvernzverfahren einzuleiten. Dann ist der Verwalter Euer Chef und sorgt für Lohnzahlungen usw. Und euer Chef ist nicht mehr euer Chef... das wird er sich 3mal überlegen. Arbeit ohne Lohn gibts nicht. Wenn er nicht Zahlen kann ist er Insolvent, wenn er nicht zahlen will ist es strafbar.

R
rolfo

09.04.2010 um 12:27 Uhr

Habt ihr einen BR? Der BR kann nötigenfalls Insolvenzantrag stellen, ansonsten ist es richtig dass jeder fürt sich klagen muss, der Einfachheit halber kann man damit einen ( 1 ) Anwalt beauftragen.

B
BentoBox

09.04.2010 um 12:42 Uhr

"Wenn er nicht Zahlen kann ist er Insolvent, wenn er nicht zahlen will ist es strafbar."

Auf Grund welcher Rechtsgrundlage ist es strafbar?

T
Taurus

09.04.2010 um 12:45 Uhr

in Deutschland eine Straftat, geregelt in § 15a InsO. Diese einheitliche Regelung gibt es erst seit Inkrafttreten des MoMiGs am 1. November 2008. Davor war die Straftat in verschiedenen Gesetzen geregelt: §§ 64 und 84 GmbHG für Gesellschaften mit beschränkter Haftung; § 92 (Abs. 2) AktG für Aktiengesellschaften. Handelt es sich bei den Gesellschaften um offene Handelsgesellschaften (oHG) oder Kommanditgesellschaften (KG) so galten die §§ 130b, 177a HGB:

T
Taurus

09.04.2010 um 12:48 Uhr

Oder in dem Fall einfacher:

§611ff BGB Dienstvertrag: AN hat gemäß §611(1) Teilsatz1 BGB seine Dienste geleistet, Arbeitgeber muß nach §611(1) Teilsatz2 BGB die Vergütung bezahlen. Er verstösst ja damit gegen einen gültigen Arbeitsvertrag.

B
BentoBox

09.04.2010 um 12:51 Uhr

Taurus,

schön und nett, aber nicht geeignet Deine Behauptung zu stützen, bzw. meine Frage zu beantworten.

Deine Aussage war "wenn er nicht zahlen WILL ist es strafbar.". Ich fragte nach der Rechtsgrundlage. Und Du antwortest dass Insolvenzverschleppung (die ja nun mal rein gar nichts mit "nicht zahlen WOLLEN" zu tun hat) strafbar ist, Sehr hilfreich...

T
Taurus

09.04.2010 um 13:07 Uhr

Deswegen hatte ich ja noch einen weiteren Beitrag gepostet:

Oder in dem Fall einfacher:

§611ff BGB Dienstvertrag: AN hat gemäß §611(1) Teilsatz1 BGB seine Dienste geleistet, Arbeitgeber muß nach §611(1) Teilsatz2 BGB die Vergütung bezahlen. Er verstösst ja damit gegen einen gültigen Arbeitsvertrag.

Du hast nicht geschrieben aus welchem Grund kein Lohn/Gehalt ausgezahlt wird

Kann nicht mehr Antworten, also schreib ich hier. Du must schon schreiben warum keine Gehalt ausbezahlt wurde.

  • Insolvenzverschleppung: AG kann die Löhne nicht bezahlen und vermutlich einige andere Rechnungen auch nicht. Die Firma ist zahlungsunfähig. Wenn sie ein Insolvenzverfahren einleiten würden, würde durch den Verwalter sicher gestellt werden, dass durch vorhandene Ressourcen zunächst einmal die Löhne der Mitarbeiter gedeckt werden, auch wenn das das Aus für die Firma bedeutet. Erst danach werden andere Schulden bezahlt und erst dann wird geschaut, ob die Firma noch zu retten ist. In dieser Zeit hat der Arbeitnehmer ein Anrecht darauf, einen Vorschuss von staatlicher Stelle zu kriegen, damit er seine Rechnungen zahlen kann (das holt sich der Staat dann vom AG zurück). Wenn der AG seine Zahlungsunfähigkeit nicht meldet, frühzeitig, zu einem Zeitpunkt, in dem eventuell noch einige finanzielle Mittel in der Firma stecken, mit denen man die Mitarbeiter bezahlen könnte, macht er sich strafbar wegen "Insolvenzverschleppung". Er schädigt damit aktiv seine Mitarbeiter.

In dem Fall das er aus reiner Willkür und Boshaftigkeit den gesamten MA kein Gehalt auszahlt muss natürlich jeder einzelne MA dagegen klagen weil das das Individualrecht ziwschen AG und AN betrifft. Sammelklage aller betroffenen MA ist sicherlich möglich !

B
BentoBox

09.04.2010 um 13:40 Uhr

Taurus,

auch im § 611 ff BGB finde ich (oh Wunder) keine Aussage zur Strafbarkeit.

B
BentoBox

09.04.2010 um 15:33 Uhr

Zitat Taurus:

"Die Firma ist zahlungsunfähig. Wenn sie ein Insolvenzverfahren einleiten würden, würde durch den Verwalter sicher gestellt werden, dass durch vorhandene Ressourcen zunächst einmal die Löhne der Mitarbeiter gedeckt werden, auch wenn das das Aus für die Firma bedeutet. Erst danach werden andere Schulden bezahlt und erst dann wird geschaut, ob die Firma noch zu retten ist."

Puh Taurus,

von Insolvenzrecht hast Du offensichtlich überhaupt keinen blassen Schimmer! Dein Insolvenzverwalter würde selber Privatinsolvenz anmelden müssen.

Zitat Taurus:

"Sammelklage aller betroffenen MA ist sicherlich möglich !"

Von ZPO und ArbGG hast Du ebenfalls keinen blassen Schimmer.

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