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Änderung des Abrechnungszeitraum

L
Lemons
Okt 2023 bearbeitet

Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen,

durch zufall ist aufgefallen, das die Buchhaltung die Lohnzahlungen der Ehrenamtler sowie Übungsleiter etc. statt zum Ende des Monats immer zum 20. eines Monats vornimmt. Somit bekommen alle das ausgezahlt, was bis zum 20. eingetragen wurde als Arbeitszeit. Was bedeutet das viele durch die Auszahlung auf diese Art, zunächst weniger Geld bekommen wie eingeplant. In den nächsten Monaten Rechnet sich der Rhythmus wieder.

Darf der Arbeitgeber dies einfach so bestimmen? Ohen Info an die Personengruppe?

Vielen Dank

19805

Community-Antworten (5)

G
GabrielBischoff

25.10.2023 um 19:33 Uhr

Was steht denn in den Arbeitsverträgen bis wann Lohn gezahlt wird?

Klar wär es besser gewesen die Änderung des Abrechnungszeitraums zeitig zu kommunizieren. Die Frage ist halt, gegen welche Rechtsnorm da verstoßen wird eventuell.

M
Meph1977

25.10.2023 um 20:29 Uhr

Wenn es einen Betriebsrat gibt wäre der in der Mitbestimmung gewesen.

A
Annemarie86

26.10.2023 um 08:35 Uhr

Bei uns gab es bei der Umstellung der Abrechnung vom 15. auf Ende des Monats, und nachfolgend dann Auszahlung von Schichtzulagen etc. immer im folgenden Monat einen Vorschuss von bis zu 600€ vom AG - für die die das wollten... kann man ja mal ansprechen

M
Moreno

26.10.2023 um 14:22 Uhr

Wenn es einen Betriebsrat gibt wäre der in der Mitbestimmung gewesen. Zitat Meph

Bin mir nicht sicher ob Ehrenamtliche und Übungsleiter AN nach §5 BetrVG sind?

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