Verjährungsfristen für Lohnzahlungen als Angestellter - wie lange sind die?
Hallo, ich habe zu meinem Chef ein ehr freundschaftliches Verhältnis was auch die nicht unerheblichen offenen Lohnzahlungen von nahezu bereits 4 Jahren erklärt. Da mir immer wieder gesagt wurde, dass es der Firma schlecht geht und ich dermaßen sozial eingestellt war, dass meine Hilfsader und der Verdienst meiner Frau es zuließen auf meine monatliche Gehaltszahlung zu verzichten. Habe ich überhaupt noch Anspruch auf die vollen vier Jahre oder gibt es bei Lohnzahlungen eine Verjährungsfrist?
Community-Antworten (3)
30.03.2006 um 05:30 Uhr
Hallo sozialer hanniball,
an Deiner Stelle würde ich Beweise sammeln, dafür, dass Du wirklich keinen Lohn erhalten hast und einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen. Selbst bei einem tariflichen Anspruch bleiben Dir in den meisten Fällen nur drei Monate rückwirkenden Anspruch. Ich frage mich allerdings, wie man vier Jahre auf Lohn verzichtet, wenn Du die jetzt einklagst und die Aussichten für einen Erfolg gut aussehen, wird evtl. der AG insolvenz anmelden. Es sei denn, er hat genügend Geld in Resereve aber dann hätte er bestimmt zwischenzeitlich schon mal gezahlt. Solche Arbeitnehmer wie Du es bist, wünschen sich alle Arbeitgeber. Ich wünsche Dir viel Glück, auf dass Du Dein Entgeld noch bekommst. Ich habe da aber Bedenken. Gruß Nachthase
30.03.2006 um 10:03 Uhr
Nicht ganz unerhebliche Frage: Wie wurde das mit den Sozialversicherungsbeiträgen gelöst während der vier Jahre?
30.03.2006 um 12:06 Uhr
Hallo hast Du vieleicht Schwarz gearbeitet.
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