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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wochenenddienst

M
Mallo
Nov 2016 bearbeitet

hallo ich bin in einem 30/std wo Arbeitsverhältnis und habe alle 2Wochen Wochenenddienst Nun soll ich außer der Reihe zusätzlich ein 3.Wochenende arbeiten. Dafür soll ich am Montag und Dienstag frei bekommen. Ich möchte dafür aber lieber an einem Dienstwochenende frei haben. Steht mir das nicht zu??? p.s. am WE arbeite ich ca 9std/Tg am Mo od. Di ca 5Std/Tg

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Community-Antworten (2)

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Hanne

06.04.2010 um 17:05 Uhr

Hallo Mallo.. Vom Gesetz her steht es Dir nicht zu.... Die Frage ist, was steht in Deinem Arbeitsvertrag.. Wenn dort nur Std in der Woche stehen, muß Dein AG das nur rechtzeitig ankündigen..... Natürlich muß er die den Stundenausgleich geben.. Aber bis 10 Stunden an einen Tag ist erlaubt. Müßtest halt noch einmal genau im Arbeitszeitgesetz nachschauen.Seminar ist leider bei mir zu lange her. vielleicht habt Ihr ja einen Betriebsrat.. dann darf der AG deinen Dienstplan ohne dessen Zustimmung nicht ändern. § 87 Betr. VG...

W
Waschbär

06.04.2010 um 17:41 Uhr

@Mallo, also wegen deen WEs da haste pech, eine BV habt ihr ja nicht die aussagt, das ihr mehr als 15 So frei haben sollt ?

Wegen den 9,0 Std. da könntest du nach fragen warum du mehr Arbeiten sollst als 8,0 Std. Das ist ja die regel. und abweichungen sollten begründet werden.

§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Aber ohne einen Br oder die Gewerkschaft hasste kaum eine möglichkeit deine Rechte durch zu setzen.....

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