Wochenenddienst bei Urlaubsantritt
Es soll ein Urteil des BAG aus den 70iger Jahren geben, in dem folgende Regelung zu Wochenendarbeit vor und nach einem zusammenhängenden Urlaub (Mo-Fr) bei einer 5-Tagewoche getroffen wird: Das Wochenende vor und nach einem zusammenhängenden Urlaub ist arbeitsfrei. Diese Regelung gilt nur innerhalb der 5-Tagewoche und nur bei Vollzeitkräften.
Wer kennt das AZ, oder den Zeitpunkt der Veröffentlichung. Mir schwebt vor, dass es eine Meldung in der Nachmittagsausgabe der ARD (Tagesschau) war.
Seitens der ARD ist keine Hilfe zu erwarten. Vielen Dank im voraus.
Günter Horchemer Betriebsrat am GPR-Rüsselsheim
Community-Antworten (1)
19.06.2009 um 12:33 Uhr
@ horchi Das Bundesurlaubsgesetz regelt in § 7 Abs. 2 die Abgeltung des Urlaubs. Dort steht: ....hat der AN Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Urlaubstagen, so muß einer der Urlaubsteile MINDESTENS ZWÖLF aufeinanderfolgende Werktage umfassen. Nach meiner Meinung ist selbst bei einer 5-Tagewoche der SAMSTAG als Werktag definiert. Also: Urlaubsbeginn z.B. an einem Montag.....12 Werktage ...Ende des Urlaub am übernächsten Wochenende. Das heißt, in diesem Fall darf Arbeit am Wochenende vor dem Urlaub noch angeordnet werden. Gruß Maria
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