Schutz bei Schwangerschaft - Darf Schwangere dann überhaupt allein Dienst schieben?
Eine Kollegin ist im Schicht- und Wochenenddienst in einer Wohngruppe der Jugendhilfe als Erziehrin tätig. Nun ist sie schwanger und muss keinen Nachtdienst mehr machen. Aber wie sieht es am Wochenende aus, wenn sie allein Dienst macht? Die Jugendlichen sind manchmal schwierig und aggressiv. Sie macht sich Sorgen, was passiert, wenn sie mal dazwischen gehen muss. Der Arbeitgeber hat ihr empfohlen, dann das Haus zu verlassen. Aber wie sieht es mit dem pädagogischen Auftrag und der Aufsichtspflicht dann aus. Darf sie als Schwangere dann überhaupt allein Dienst schieben?
Community-Antworten (1)
03.02.2009 um 20:12 Uhr
gocar
Für schwere körperliche Arbeit und Arbeit mit erhöhter Unfallgefahr besteht ein Beschäftigungsverbot.
Hierzu zählen:
- Tätigkeiten mit aggressiven, verhaltensgestörten Kindern. (und zwar grundsätzlich => Anm. nicoline)
vollständiger Text: http://www.callnrw.de/broschuerenservice/download/2997/mutterschutz_broschre_07_rz.pdf
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