Hallo!

Eine Kollegin von uns absolviert eine Weiterbildung Wundmanagement. Diese findet ca. 40 Km entfernt von unserem Klinikum statt und dauert jeweils 5-6 Stunden. Die Kollegin ist aber als Vollzeitkraft ( 8 Stunden)eingestellt. Wie wird diese Weiterbildung als Arbeitszeit gewertet? Fallen hierbei Minusstunden an, die sie ausgleichen muss oder können diese Fahrzeiten (Lenken eines PKW) auch in die Arbeitszeit mit einfließen?

Dankeschön