Eine Kollegin von uns absolviert eine Weiterbildung Wundmanagement. Diese findet ca. 40 Km entfernt von unserem Klinikum statt und dauert jeweils 5-6 Stunden. Die Kollegin ist aber als Vollzeitkraft ( 8 Stunden)eingestellt. Wie wird diese Weiterbildung als Arbeitszeit gewertet? Fallen hierbei Minusstunden an, die sie ausgleichen muss oder können diese Fahrzeiten (Lenken eines PKW) auch in die Arbeitszeit mit einfließen?
Dankeschön
Unsere Seminarempfehlung
Arbeitsrecht