Arbeitszeiten bei Weiterbildungen
Hallo!
Eine Kollegin von uns absolviert eine Weiterbildung Wundmanagement. Diese findet ca. 40 Km entfernt von unserem Klinikum statt und dauert jeweils 5-6 Stunden. Die Kollegin ist aber als Vollzeitkraft ( 8 Stunden)eingestellt. Wie wird diese Weiterbildung als Arbeitszeit gewertet? Fallen hierbei Minusstunden an, die sie ausgleichen muss oder können diese Fahrzeiten (Lenken eines PKW) auch in die Arbeitszeit mit einfließen?
Dankeschön
Community-Antworten (1)
06.04.2010 um 16:13 Uhr
Es fallen hier keine Minusstunden an, für die Weiterbildung erhält sie die gleichen Stunden gutgeschrieben wie wenn sie gearbeitet hätte. Ebenso könnten die Wegezeiten dazugerechnet werden, abzügl. der Wegezeiten die sie normal aufwendet.
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