Hallo, unser Haustarifvertrag ist durch einen Ergänzungstarifvertrag ergänzt worden. Ein Mitarbeiter (kein Gewerkschaftsmitglied) ist mit dem Ergänzungstarif nicht zufrieden.
Meine Frage: Muß er diesen Tarif anerkennen oder kann er für sich den Haustarif- der gültig war als er seinen Arbeitsvertrag unterschrieben hat- einklagen??? Vielen Dank.