Erstellt am 05.04.2010 um 20:43 Uhr von mainpower
Hallo,
der Tarif gilt für alle. Nur die Rosinen rauspicken geht nicht.
Ich nehme an dass die GEW diesen Ergänzungstarif gemacht hat.
Erstellt am 05.04.2010 um 20:52 Uhr von nicoline
teletele,
*Muß er diesen Tarif anerkennen oder kann er für sich den Haustarif- der gültig war als er seinen Arbeitsvertrag unterschrieben hat- einklagen???*
Zunächst mal ist wichtig, was dazu im Arbeitsvertrag vereinbart ist. Steht dort: auf das Arbeitsverhältnis findet der Haustarifvertrag die ihn ergänzenden bzw. nachfolgenden Tarifverträge Anwendung, dann ist das so. Ist die Formulierung anders oder nicht eindeutig, sollte der Betroffene sich fachanwaltlichen Rat holen!