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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ergänzungstarif - Betriebsrat

S
solotele
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, bei uns wurde ein Ergänzungstarif (IGM) zum Haustarif für die LZ von einem Jahr vereinbart. Hier ist allerdings geregelt daß nur Gewerkschaftsmitglieder in den Genuß von Urlaubs- u. Weihnachtsgeld kommen was bisher noch nie der Fall war. Jetzt entbrennt aktuell eine Spaltung der Belegschaft. Der BR muß die Einhaltung des Tarifvertrages überwachen aber hat er nicht auch eine gewisse Verpflichtung der gesamten Belegschaft (auch der Nichtmitglieder)? Soll der BR gegenüber des AG für die Nichtmitglieder Stellung beziehen und z. B. einen Teil an Urlaubs- u. Weihnachtsgeld fordern das allerdings nicht mehr im Tarifvertrag berücksichtigt werden kann und wie soll er dann begründen? Danke

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Community-Antworten (4)

B
BRHamburg

10.01.2018 um 09:04 Uhr

Dieser Passus steht in jedem Tarifvrtag. Eine Gewerkschaft darf keine Verträge abschließen für Nichtmitglieder. Ob der Arbeitgeber von sich aus die Regelungen des Vertrags auch für Nichtmitglieder übernimmt ist seine Entscheidung. Sollte er es nicht machen steht es jeden Mitarbeiter frei in die Gewerkschaft einzutreten. Dann haben sie ein Rechtsanspruch auf yen Tarifvertrag. Der Betriebsrat hat hier übergaupt nichts zu suchen.

E
Ernsthaft

10.01.2018 um 10:07 Uhr

Ein BR kann natürlich immer das machen, zu dem er sich berufen fühlt. Ob es auch immer zum Erfolg führt, oder auch sinn macht, ist dann oftmals eine andere Geschichte. Hier würde ich mich aber streng an dem halten, was hier angesagt ist.

„Jetzt entbrennt aktuell eine Spaltung der Belegschaft.“ Die ist hier von der GW nicht nur gewollt, sondern im Sinne „nur gemeinsam sind wir stark“ auch verständlich und richtig.

Heißt im Klartext: nur wenn eine GW stark ist, kann man auch wirklich etwas für die AN erreichen. Dass es dazu eines gewissen Aufwands bedarf, und von den Mitgliedern durch ihren Mitgliedsbeitrag erst die Grundlage dazu geschaffen wird, sollte auch jedem Nichtmitglied klar sein. Klar sollte diesem auch sein, dass er weder einen gesetzlichen, geschweige denn, einen moralischen Anspruch hat, hier auch nur ansatzweise gleichwertig behandelt zu werden. Denn das ist er in diesem Fall nicht.

Da neben der moralischen Sperre auch eine rechtliche besteht - so hat das BAG hier eine Trennung von ansonst vergleichbaren als korrekt angesehen, würde ich als BR dem auch folgen und gegenüber den Nichtmitgliedern auch eindeutig Stellung beziehen. Denn auch ein BR ist mit einer Starken GW im Rücken stärker als mit einer, deren Handlungsfähigkeit mangels fehlender Mitglieder stark eingeschränkt ist.

„aber hat er nicht auch eine gewisse Verpflichtung der gesamten Belegschaft (auch der Nichtmitglieder)?“ Natürlich hat er diese. Die geht aber nicht so weit, dass es zulasten der Mitglieder geht, indem diese ihren monatlichen Obolus leisten und andere (Nichtmitglieder), ohne hier auch den geringsten Aufwand betreiben zu müssen, davon profitieren. Das wäre zumindest für mich dann keine Benachteiligung der Nichtmitglieder, sondern eine Begünstigung dieser, würde ich ihnen die gleichen Rechte einräumen.

Bei der Frage einer Gleichbehandlung sollte sich ein BR auch nicht nur an einer Gruppe orientieren, sondern besser das Ganze im Auge haben und dann Prioritäten setzen.

„Soll der BR gegenüber des AG für die Nichtmitglieder Stellung beziehen und z. B. einen Teil an Urlaubs- u. Weihnachtsgeld fordern“ Nein, das sollte er hier nicht. Er würde damit auch die Absicht der GW, hierdurch mehr Mitglieder zu einem Beitritt zu bewegen, entgegenwirken und sich damit letztlich auch nur selbst schaden. Haben es die Betroffenen doch selbst in der Hand, auch Teilhaber dieser Genüsse zu werden.

Etwas anders könnte es aussehen, wenn eine betriebliche Übung greifen würde. Aber auch dann würde ich mich als BR heraushalten und Nassauern nicht zu ihrem zumindest moralisch nicht verdienten Ansprüchen verhelfen.

R
rsddbr

10.01.2018 um 18:01 Uhr

Wichtiges Ziel des BR und auch des AG sind, den Betriebsfrieden zu wahren. Und das wäre ein Argument, mit dem man - zwar aus meiner Sicht nicht fordern, aber - den AG ermutigen kann, auch an nicht Gewerkschaftsmitglieder eine Zahlung vorzunehmen. Immerhin werden die Mittel für Urlaubs- und Weihnachtsgeld auch von allen Mitarbeiter*innnen erwirtschaftet. Wenn es tatsächlich Ziel der Gewerkschaften wäre, Unfrieden innerhalb der Belegschaft von Unternehmen zu stiften (so wie von Ernsthaft geschrieben), dann muss ich doch stark an deren Nutzen zweifeln.

Darüber hinaus stehen Gewerkschaftsmitglieder mehr Leistungen zu, als nur die Zahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Die Mitgliedschaft sehe ich also dadurch nicht entwertet.

Und wenn wir jetzt mit moralischen Verpflichtungen argumentieren, so kann man natürlich auch den Idealismus unterstützen, dass Gewerkschaften sich freuen sollten, wenn alle Arbeitnehmer*innen von den Errungenschaften profitieren und nicht nur jene, welche dafür bezahlen.

M
Moreno

11.01.2018 um 13:02 Uhr

Die Gewerkschaft handelt Lohnerhöhungen / Weihnachtsgeld usw. für ihre Mitglieder aus. Jetzt kann ich mich doch als AN entscheiden geh ich in die Gewerkschaft und die macht das für mich oder mach ich das alleine beim AG. Ich finde das fair und besser als wenn die Trittbrettfahrer von der Arbeit der Gewerkschaft profitieren. Und dann noch über schlechte Abschlüsse der Gewerkschaft, der sie nicht mal angehören, jammern. Als Betriebsrat würde ich Beitrittsformulare auf den Schreibtisch legen und jeder der jammern kommt einen in die Hand drücken :-)

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