Ein BR kann natürlich immer das machen, zu dem er sich berufen fühlt.
Ob es auch immer zum Erfolg führt, oder auch sinn macht, ist dann oftmals eine andere Geschichte.
Hier würde ich mich aber streng an dem halten, was hier angesagt ist.
„Jetzt entbrennt aktuell eine Spaltung der Belegschaft.“
Die ist hier von der GW nicht nur gewollt, sondern im Sinne „nur gemeinsam sind wir stark“ auch verständlich und richtig.
Heißt im Klartext: nur wenn eine GW stark ist, kann man auch wirklich etwas für die AN erreichen.
Dass es dazu eines gewissen Aufwands bedarf, und von den Mitgliedern durch ihren Mitgliedsbeitrag erst die Grundlage dazu geschaffen wird, sollte auch jedem Nichtmitglied klar sein. Klar sollte diesem auch sein, dass er weder einen gesetzlichen, geschweige denn, einen moralischen Anspruch hat, hier auch nur ansatzweise gleichwertig behandelt zu werden. Denn das ist er in diesem Fall nicht.
Da neben der moralischen Sperre auch eine rechtliche besteht - so hat das BAG hier eine Trennung von ansonst vergleichbaren als korrekt angesehen, würde ich als BR dem auch folgen und gegenüber den Nichtmitgliedern auch eindeutig Stellung beziehen.
Denn auch ein BR ist mit einer Starken GW im Rücken stärker als mit einer, deren Handlungsfähigkeit mangels fehlender Mitglieder stark eingeschränkt ist.
„aber hat er nicht auch eine gewisse Verpflichtung der gesamten Belegschaft (auch der Nichtmitglieder)?“
Natürlich hat er diese. Die geht aber nicht so weit, dass es zulasten der Mitglieder geht, indem diese ihren monatlichen Obolus leisten und andere (Nichtmitglieder), ohne hier auch den geringsten Aufwand betreiben zu müssen, davon profitieren.
Das wäre zumindest für mich dann keine Benachteiligung der Nichtmitglieder, sondern eine Begünstigung dieser, würde ich ihnen die gleichen Rechte einräumen.
Bei der Frage einer Gleichbehandlung sollte sich ein BR auch nicht nur an einer Gruppe orientieren, sondern besser das Ganze im Auge haben und dann Prioritäten setzen.
„Soll der BR gegenüber des AG für die Nichtmitglieder Stellung beziehen und z. B. einen Teil an Urlaubs- u. Weihnachtsgeld fordern“
Nein, das sollte er hier nicht. Er würde damit auch die Absicht der GW, hierdurch mehr Mitglieder zu einem Beitritt zu bewegen, entgegenwirken und sich damit letztlich auch nur selbst schaden. Haben es die Betroffenen doch selbst in der Hand, auch Teilhaber dieser Genüsse zu werden.
Etwas anders könnte es aussehen, wenn eine betriebliche Übung greifen würde. Aber auch dann würde ich mich als BR heraushalten und Nassauern nicht zu ihrem zumindest moralisch nicht verdienten Ansprüchen verhelfen.