In unserem Betrieb gibt es eine Art Haustarif mit Entlohnungsgrundsätzen für Beschäftigte. In diesem Haustarif wird nach Berufsgruppen unterschieden. Dies wurde bereits vor über einem Jahrzehnt eingeführt. Zwischenzeitlich wurden aber auch andere Arbeitnehmer eingestellt, die nicht zu diesen Berufsgruppen zählen. Mit ihnen wurden individuelle Gehälter vereinbart, die teilweise weit unter und teilweise weit über dem Tarif liegen.

Inwieweit ist das rechtsgültig? Kann der Betriebsrat dies ändern und mit welcher rechtlichen Grundlage? Ist es möglich, im Rahmen des Mitwirkungsrechte bei der betrieblichen Lohngestaltung zu fordern, dass alle Angestellten in diesem Haustarif eingegliedert werden?