Erstellt am 18.06.2019 um 10:13 Uhr von Pjöööng
Was ist denn "eine Art" Haustarif?
Erstellt am 18.06.2019 um 10:21 Uhr von Karli1
Eine hausinterne Liste mit Gehältern für die Angestellten. Es ist kein Tarifvertrag oder ähnliches involviert.
Erstellt am 18.06.2019 um 10:58 Uhr von Kratzbürste
§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG
Erstellt am 18.06.2019 um 12:36 Uhr von Pjöööng
Die Lohnhöhe selber unterliegt nicht der betrieblichen Mitbestimmung. Sie wird zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ausgehandelt, oder ggf. für Organisierte zwischen Arbeitgeber(verband) und Gewerkschaft. Insodern dürfte diese Liste unverbindlich sein.
Man könnte ggf. damit argumentieren dass der Arbeitgeber durch die Veröffentlichung dieser Liste eine Gesamtzusage erteilt hat, da erscheint mir aber fraglich ob diese dann auch gegenüber Arbeitnehmern wirksam sein kann die erst zu einem späteren Zeitpunkt eintreten.