Entlohnungsgrundsätze - Ausschluss einzelner Mitarbeiter
In unserem Betrieb gibt es eine Art Haustarif mit Entlohnungsgrundsätzen für Beschäftigte. In diesem Haustarif wird nach Berufsgruppen unterschieden. Dies wurde bereits vor über einem Jahrzehnt eingeführt. Zwischenzeitlich wurden aber auch andere Arbeitnehmer eingestellt, die nicht zu diesen Berufsgruppen zählen. Mit ihnen wurden individuelle Gehälter vereinbart, die teilweise weit unter und teilweise weit über dem Tarif liegen.
Inwieweit ist das rechtsgültig? Kann der Betriebsrat dies ändern und mit welcher rechtlichen Grundlage? Ist es möglich, im Rahmen des Mitwirkungsrechte bei der betrieblichen Lohngestaltung zu fordern, dass alle Angestellten in diesem Haustarif eingegliedert werden?
Community-Antworten (4)
18.06.2019 um 12:13 Uhr
Was ist denn "eine Art" Haustarif?
18.06.2019 um 12:21 Uhr
Eine hausinterne Liste mit Gehältern für die Angestellten. Es ist kein Tarifvertrag oder ähnliches involviert.
18.06.2019 um 12:58 Uhr
§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG
18.06.2019 um 14:36 Uhr
Die Lohnhöhe selber unterliegt nicht der betrieblichen Mitbestimmung. Sie wird zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ausgehandelt, oder ggf. für Organisierte zwischen Arbeitgeber(verband) und Gewerkschaft. Insodern dürfte diese Liste unverbindlich sein.
Man könnte ggf. damit argumentieren dass der Arbeitgeber durch die Veröffentlichung dieser Liste eine Gesamtzusage erteilt hat, da erscheint mir aber fraglich ob diese dann auch gegenüber Arbeitnehmern wirksam sein kann die erst zu einem späteren Zeitpunkt eintreten.
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