W.A.F. LogoSeminare

Kürzung der tariflichen Erhöhung

F
falsacornicus
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, bei uns läuft demnächst die Betriebsvereinbarung aus, in der beschlossen wurde das 2009 die tarifliche Erhöhung, wegen der Wirtschaftskrise, von 3,3% auf 2010 verschoben wird. Nun will unser Arbeitgeber aber nur max. 2% zahlen. Kann er das und wenn ja was kann man dagegen machen. Unser AG ist im Arbeitnehmerverband.

97404

Community-Antworten (4)

F
Former

03.04.2010 um 19:32 Uhr

Hallo falsacornicus

wenn der AG und der AN tarifgebunden sind, kann nicht wirksam auf Ansprüche aus dem Tarifvertrag verzichtet werden (§ 4 Tarifvertragsgesetz)

Zusätzlich wäre auch noch der § 77 Abs. 3 BetrVG einer solchen Vereinbarung entgegenstehend

Da ich nicht weiß, wie eure letzte BV zu dem Thema zustandekam, und ob die entsprechenden Tarifparteien (Gewerkschaft) beteiligt waren, bin ich auch vorsichtig in der Behauptung, daß sie unwirksam wäre

scheint jedoch so zu sein.....

M
Mainpower

03.04.2010 um 23:43 Uhr

Hallo, habt Ihr eine Öffnungsklausel im Tarifvertrag die so etwas zu lässt?? Eine BV ist meines Erachtens nach nicht das Papier wert auf dem es steht. Tarifverträge oder Änderungen eines TV können nur die Tarifvertragsparteien aushandeln. Also AG und GEW.

S
StuWa

04.04.2010 um 01:54 Uhr

In der Tat: Verzicht auf die Tariferhöhung durch BV geht nur, wenn der TV da eine Öffnungsklausel drin hat - ansonsten nicht verzichtbar, auch nicht durch BV (4 TVG, 77 III BetrVG!)

Wenn es eine Öffnungsklausel im TV gibt, so kommt es darauf an, was da drin steht und ob es das Arbeitgeberansinnen hier deckt - wenn ja, könnt Ihr verhandeln. Wenn Ihr gar nicht verhandelt, gilt eh der TV mit 3.3 %, weil ja die BV ausläuft ;-)

P
Petrus

06.04.2010 um 11:47 Uhr

@falsa:

was kann man dagegen machen

Als Gewerkschaftsmitglied geht man zu seiner Gewerkschaft - und die kümmert sich. Als Nichtmitglied hat man zwei Möglichkeiten: 1. Man tritt in die Gewerkschaft ein. 2. Man geht zum Arbeitsgericht und klagt seinen Lohn ein.

Ihre Antwort