Kürzung der tariflichen Erhöhung
Hallo, bei uns läuft demnächst die Betriebsvereinbarung aus, in der beschlossen wurde das 2009 die tarifliche Erhöhung, wegen der Wirtschaftskrise, von 3,3% auf 2010 verschoben wird. Nun will unser Arbeitgeber aber nur max. 2% zahlen. Kann er das und wenn ja was kann man dagegen machen. Unser AG ist im Arbeitnehmerverband.
Community-Antworten (4)
03.04.2010 um 19:32 Uhr
Hallo falsacornicus
wenn der AG und der AN tarifgebunden sind, kann nicht wirksam auf Ansprüche aus dem Tarifvertrag verzichtet werden (§ 4 Tarifvertragsgesetz)
Zusätzlich wäre auch noch der § 77 Abs. 3 BetrVG einer solchen Vereinbarung entgegenstehend
Da ich nicht weiß, wie eure letzte BV zu dem Thema zustandekam, und ob die entsprechenden Tarifparteien (Gewerkschaft) beteiligt waren, bin ich auch vorsichtig in der Behauptung, daß sie unwirksam wäre
scheint jedoch so zu sein.....
03.04.2010 um 23:43 Uhr
Hallo, habt Ihr eine Öffnungsklausel im Tarifvertrag die so etwas zu lässt?? Eine BV ist meines Erachtens nach nicht das Papier wert auf dem es steht. Tarifverträge oder Änderungen eines TV können nur die Tarifvertragsparteien aushandeln. Also AG und GEW.
04.04.2010 um 01:54 Uhr
In der Tat: Verzicht auf die Tariferhöhung durch BV geht nur, wenn der TV da eine Öffnungsklausel drin hat - ansonsten nicht verzichtbar, auch nicht durch BV (4 TVG, 77 III BetrVG!)
Wenn es eine Öffnungsklausel im TV gibt, so kommt es darauf an, was da drin steht und ob es das Arbeitgeberansinnen hier deckt - wenn ja, könnt Ihr verhandeln. Wenn Ihr gar nicht verhandelt, gilt eh der TV mit 3.3 %, weil ja die BV ausläuft ;-)
06.04.2010 um 11:47 Uhr
@falsa:
was kann man dagegen machen
Als Gewerkschaftsmitglied geht man zu seiner Gewerkschaft - und die kümmert sich. Als Nichtmitglied hat man zwei Möglichkeiten: 1. Man tritt in die Gewerkschaft ein. 2. Man geht zum Arbeitsgericht und klagt seinen Lohn ein.
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