Erstellt am 03.04.2010 um 17:32 Uhr von Former
Hallo falsacornicus
wenn der AG und der AN tarifgebunden sind, kann nicht wirksam auf Ansprüche aus dem Tarifvertrag verzichtet werden (§ 4 Tarifvertragsgesetz)
Zusätzlich wäre auch noch der § 77 Abs. 3 BetrVG einer solchen Vereinbarung entgegenstehend
Da ich nicht weiß, wie eure letzte BV zu dem Thema zustandekam, und ob die entsprechenden Tarifparteien (Gewerkschaft) beteiligt waren, bin ich auch vorsichtig in der Behauptung, daß sie unwirksam wäre
scheint jedoch so zu sein.....
Erstellt am 03.04.2010 um 21:43 Uhr von mainpower
Hallo,
habt Ihr eine Öffnungsklausel im Tarifvertrag die so etwas zu lässt??
Eine BV ist meines Erachtens nach nicht das Papier wert auf dem es steht.
Tarifverträge oder Änderungen eines TV können nur die Tarifvertragsparteien aushandeln. Also AG und GEW.
Erstellt am 03.04.2010 um 23:54 Uhr von StuWa
In der Tat: Verzicht auf die Tariferhöhung durch BV geht nur, wenn der TV da eine Öffnungsklausel drin hat - ansonsten nicht verzichtbar, auch nicht durch BV (4 TVG, 77 III BetrVG!)
Wenn es eine Öffnungsklausel im TV gibt, so kommt es darauf an, was da drin steht und ob es das Arbeitgeberansinnen hier deckt - wenn ja, könnt Ihr verhandeln. Wenn Ihr gar nicht verhandelt, gilt eh der TV mit 3.3 %, weil ja die BV ausläuft ;-)
Erstellt am 06.04.2010 um 09:47 Uhr von Petrus
@falsa:
> was kann man dagegen machen
Als Gewerkschaftsmitglied geht man zu seiner Gewerkschaft - und die kümmert sich.
Als Nichtmitglied hat man zwei Möglichkeiten: 1. Man tritt in die Gewerkschaft ein. 2. Man geht zum Arbeitsgericht und klagt seinen Lohn ein.