Arbeitszeit reduzieren
Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem, eine Kollegin mit TVÖD Vertrag möchte von einer 38,5 Std Woche reduzieren auf eine 30 Std-woche, die meisten Mitarbeiter haben einen Hausvertrag der nicht Tariflich gebunden ist. diese Mitarbeiterin ist eine der wenigen die noch einen TVÖD Vertrag hat. Meine Frage ist nun, wenn Sie nun reduziert, kann Sie weiterhin auf Ihren TVÖD Vertrag bestehen. auch wenn sich die Wochenarbeitszeit ändert?. kann mir vielleicht auch jemand einen Tip geben wo ich das nach lesen kann, bzw. wie man das Schreiben formulieren kann.
Lieben Dank im vorraus.
Community-Antworten (1)
01.04.2010 um 23:47 Uhr
Edeltraud, § 11 TvöD (1) 1Mit Beschäftigten soll auf Antrag eine geringere als die vertraglich festgelegte Arbeitszeit vereinbart werden, wenn sie
a) mindestens ein Kind unter 18 Jahren oder
b) einen nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen
tatsächlich betreuen oder pflegen und dringende dienstliche bzw. betriebliche Belange nicht entgegenstehen. 2Die Teilzeitbeschäftigung nach Satz 1 ist auf Antrag bis zu fünf Jahre zu befristen. 3Sie kann verlängert werden; der Antrag ist spätestens sechs Monate vor Ablauf der vereinbarten Teilzeitbeschäftigung zu stellen. 4Bei der Gestaltung der Arbeitszeit hat der Arbeitgeber im Rahmen der dienstlichen bzw. betrieblichen Möglichkeiten der besonderen persönlichen Situation der/des Beschäftigten nach Satz 1 Rechnung zu tragen.
(2) Beschäftigte, die in anderen als den in Absatz 1 genannten Fällen eine Teilzeitbeschäftigung vereinbaren wollen, können von ihrem Arbeitgeber verlangen, dass er mit ihnen die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung mit dem Ziel erörtert, zu einer entsprechenden Vereinbarung zu gelangen.
(3) Ist mit früher Vollbeschäftigten auf ihren Wunsch eine nicht befristete Teilzeitbeschäftigung vereinbart worden, sollen sie bei späterer Besetzung eines Vollzeitarbeitsplatzes bei gleicher Eignung im Rahmen der dienstlichen bzw. betrieblichen Möglichkeiten bevorzugt berücksichtigt werden. Protokollerklärung zu Abschnitt II: Bei In-Kraft-Treten dieses Tarifvertrages bestehende Gleitzeitregelungen bleiben unberührt.
In der Regel ist es so, dass der AN einen Antrag auf Reduzierung seiner Arbeitszeit stellt. Entweder ab......., oder befristet, von....... bis (dem muss der AG nicht zustimmen). Dann gibt es eine Änderungsvereinbarung/-vertrag zu der wöchentlichen Arbeitszeit und der Arbeitsvertrag an sich bleibt mit allen anderen Bestandteilen bestehen.
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