Guten Morgen zusammen, folgendes Problem hätten wir heute: Laut Teilzeit- und Befristungsgesetz kann der Arbeitnehmer seine Arbeitsstunden reduzieren und seine Arbeitszeit auch wie gewünscht verteilen, wenn der Arbeitgeber dem nicht widerspricht. Weiter unten heißt es jetzt aber, der Arbeitgeber kann diese Verteilung wieder ändern, wenn das betriebliche Interesse daran die Arbeitnehmerinteressen daran erheblich überwiegt. Jetzt meine Frage aufgrund von besorgten Kolleginnen, die reduzieren möchten und sich natürlich eine ganz bestimmte Verteilung ihrer Arbeitszeit überlegt haben: Wie leicht hat es ein Arbeitgeber denn hier, die vom Arbeitnehmer gewünschten und zuvor genehmigten Arbeitszeiten bzw. deren Lage wieder zu ändern bzw. was ist unter "erheblich überwiegt" zu verstehen? Schönen Dank schon mal