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Entlohnung nach unbezahltem Urlaub

B
Bierinckx
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, hätte eine Frage. Ein Kollege von uns wurde auf seinen Wunsch 7 Monate von der Arbeit freigestellt. Als er seine Arbeit wieder aufnahm wurde er 3 Tage später krank. Als der Kollege jetzt seine Abrechnung bekam wurde ihm nur das Geld für die 3 Tage überwiesen . Auf Nachfrage im Personalbüro wurde ihm mitgeteilt das er das fehlende Geld von der Krankenkasse bekommt,das es sich in seinem Fall wie um eine Neueinstellung handeln würde und die Firma nicht den Lohn übernehmen müsse.

Was haltet Ihr davon , ist das wirklich so??? Hatten so einen Fall noch nicht. LG Attila

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Community-Antworten (4)

R
ridgeback

01.04.2010 um 20:43 Uhr

Bierinckx, da nach 3 Wochen kein versicherungsrechtliches Beschäftigungsverhältnis nach § 311 I Nr. 1 RVO mehr vorlag, bestand für den AG auch keine Pflicht zur Zahlung der Beiträge. Demnach begann die Beitragspflicht erst wieder nach Beendigung des unbezahlten Urlaubs und § 3 Abs.3 EFZG findet wieder Anwendung. Somit hat der AG recht.

H
Hannelore

02.04.2010 um 02:44 Uhr

@ridgeback

Nur einmal eine Nachfrage.

Bist Du dir sicher, denn hier hat KEIN neues Arbeitsverhältrnis begonnen. Das bestand ja weiter, ruhte nur wegen unebzahltem Urlaub.

R
ridgeback

02.04.2010 um 02:50 Uhr

Hannelore, natürlich besteht kein neues Arbeitsverhältnis. Meine Aussage bezieht sich nur auf die Lohnfortzahlung.

B
Bierinckx

02.04.2010 um 12:21 Uhr

Hallo, also bekommt der Kollege das fehlende Geld von der Krankenkasse. Der Arbeitgeber ist ,nach so eiiner Aktion ,erst wieder nach 3 Wochen verpflichtet die Lohnfortzahlung zu leisten. Ist echt etwas verwirrend. Bin davon ausgegangen das der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung leisten muss.

Lg Attila

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