W.A.F. LogoSeminare

Externe Hilfe für Gremium - in Punkto Arbeitszeit?

S
Steffilein
Jan 2018 bearbeitet

Kann mir jemand helfen? Wenn ein Gremium in Punkto Arbeitszeit noch so grün hinter den Ohren ist, daß wir unbedingt auf Hilfe angewiesen sind, können wir dann auch externe Hilfe anfordern? Können wir uns diese aussuchen und wie soll das von Statten gehen?

87503

Community-Antworten (3)

S
StuWa

29.03.2010 um 20:17 Uhr

Gemäß § 80 Abs.3 BetrVG kann sich der BR auch externen Sachverstand holen, den der Arbeitgeber zahlen muss - dass kann ein Gewerkschafter, ein Berater, wie etwa hier vom Institut oder auch ein Anwalt. Denkt nur dran, einen ordentlichen Beschluss dazu zu fassen, zu dem auch rechtzeitig per Einladung in der Tagesordnung informiert wird und dass die Besetzung bei Beschlussfassung die richtige ist - Arbeitgeber freuen sich nicht immer unbedingt über Kosten, die durch den BR ausgelöst werden ;-)

L
limes

30.03.2010 um 03:04 Uhr

zum 80 III gehört aber auch die Zustimmung des AG. Nicht einfach einladen! Der AG muss schonnoch nicken oder das Gericht das nicken ersetzen

R
rainerw

30.03.2010 um 03:47 Uhr

Hier kommt es auch auf die Größe der Belegschaft an, ob der AG abnicken muß oder nicht.

Ihre Antwort