Erstellt am 07.03.2010 um 15:04 Uhr von mainpower
Hallo,
solange es den Chef nicht stört kann man das machen.
Erstellt am 07.03.2010 um 15:10 Uhr von werwiewas
Den Chef, und nicht nur den, hat es gestört.
Erstellt am 07.03.2010 um 18:04 Uhr von nicoline
werwiewas
womit möchtest Du dieses Verhalten denn geahndet sehen?
Erstellt am 07.03.2010 um 19:05 Uhr von werwiewas
Hallo Nicoline,
es geht nicht um "ahnden", sondern darum, ob ein Betriebsrat das darf oder nicht. Ich gehöre nicht zu denen, die zur "Ahnden-Liga" zählen. Dann würde ich mich auch nicht bei WAF kundig machen. Letzten Endes hat das Verhalten aber für Befremden gesorgt, bei den Kunden, bei den Kollegen und bei den Chefs. Und aus diesem Grund möchte ich nicht nur wissen, was ein Betriebsrat darf, sondern auch einmal, was ein Betriebsrat nicht darf... Kann ja aber auch sein, dass die Aufregung völlig umsonst, weil alles vollkommen i.O. ist. Aber auch das wüßte ich eben gern.
Erstellt am 07.03.2010 um 21:26 Uhr von peters
Tja, so sind wir halt mal - zu Allem muss irgendwo stehen, ob man es darf oder nicht.
Ich schätze mal, es ist nirgends gesetzlich verboten, in Gegenwart des Kunden in der Nase zu popeln.
Und dennoch tut man es nicht.
Der Chef kann ja seine Missbilligung mit der Begründung von Takt und Anstand vorbringen.
Und die Betriebsrätin sollte selbstkritisch drüber nachdenken.
Ihre potenziellen Wählen tun es vielleicht schon.