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Umstempeln zur BR-Arbeit

F
Franz-Josef
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen,

am Freitag hatte ich dies schonmal nachgefragt (http://www.betriebsrat.com/index.php?purl=/showquestion.html&qid=21637&qpage=2&nav=theme&theme=&keyword=&wikiarticle=), aber nun ist es aktuell und ich bekam folgende Mail:

Liebe Betriebsrat-Mitglieder,

in der Zeiterfassung ist für Sie die Taste F5 eingerichtet worden, mit der Sie ab sofort bitte Ihre Betriebsrat-Stunden erfassen.

Dies dient einerseits dazu, eine Übersicht über die angefallenen BR-Stunden insgesamt zu bekommen und ist andererseits für das Controlling notwendig: im Moment können wir keine Unterscheidung treffen, ob Sie 'produktiv' (d.h. an Ihrer Maschine, an Ihrem Laborgerät etc.) arbeiten oder für den BR. Zeiten, die Sie im Moment für den BR aufwenden, belasten daher -- da wir sie nicht kennen und im Moment zu den Maschinen-/Laborstunden etc. dazurechnen müssen -- die einzelnen Kostenstellen (d.h. verschlechtern die tatsächliche Leistung der Maschine, des Labors etc. und machen diese teurer als sie in Wirklichkeit sind).

Mit freundlichen Grüßen / Best Regards

GF

Jetzt haben wir erstmal untereinander beraten, wie wir vorgehen sollen, ich habe auch beim Gewerkschaftssekretär naqchgefragt. Dieser meint aber, das dies nicht so schlimm wäre und für planbare BR-Arbeit, wie Sitzungen, Sprechstunden und Versammlungen akzeptabel wäre.

Wie seht Ihr das?

Wir wollen eigentlich erstmal eine Vereinbarung dazuabschliessen und auch dann nur wirklich zu "planbare BR-Arbeit, wie Sitzungen, Sprechstunden und Versammlungen " eine Zustimmung geben. Wenn ein Anruf kommt, eine Mitarbeiteranfrage oder ne Mail, und ich bin nicht direktz neben einer Stempeluhr, dann werden wir nicht ausbuchen. Oder sollten wir alternativ für z.B. den BRV eine halbe Freistellung und für die Schriftführerin eine viertel Freistellung vorsachlagen?

Tips und Anregungen sind gerne willkommen ;-))

Gruß Franz-Josef

4.73305

Community-Antworten (5)

P
Petrus

08.04.2008 um 16:27 Uhr

Die getrennte Erfassung der Projekt- bzw. BR-Stunden ist ok. Nur wenn die Erfassung per Stechuhr erfolgen soll, unterliegt das der Mitbestimmung nach §87 (1) Nr.6 BetrVG. Also dringend eine BV zum Thema abschließen. Bis dahin könntet ihr auch arbeitstäglich eure BR-Zeit in Summe "melden" (entsprechende Korrekturbuchung im Projektcontrolling). Dies hat den Vorteil, dass auch "Kleinigkeiten" wie kurze BR-Anrufe, BR-Mail, ... mit erfasst werden (wo der Gang zur nächsten Stechuhr länger dauert, als der Vorgang an sich).

Habt ihr MA, die an verschiedenen Projekten / für mehrere Kunden an einem Tag arbeiten? Wie verbuchen die ihre Stunden auf die Projekte?

H
HF

08.04.2008 um 16:42 Uhr

Also ich würde da mal den § 37 Rn 55 (Fitting, 23.Auflage) zitieren.

"Sind die ArbN des Betriebs durch eine Regelung über die Arbeitszeiterfassung bei zeitweisem Verlassen des Betriebs zur entsprechenden Bedienung des Zeiterfassungsgerätes verpflichtet, gilt dies auch bei einer BR-Tätigkeit außerhalb des Betriebs."

Das ist ja nun für außerhalb, also sollte es für innen nicht zutreffen, bzw. gibt es eine Regelung bei euch, wo jeder sich per Stechuhr abmelden muss, Pause etc.?? Aber ihr müsst euch ja ab- und wieder anmelden wenn ihr BR-Arbeit macht. Vlt. will er euch damit kontrollieren. Das wäre meines erachtens nach Behinderung der BR-Arbeit. Macht, wie Petrus schon schrieb, eine BV zum Thema, ist wohl das beste.

E
Efaienaerbeer

08.04.2008 um 17:02 Uhr

Es kann auch vorteilhaft sein, wenn die BR-Zeit extra erfasst wird. Euer Arbeitgeber argumentiert ja mit der Kostenstelle. Unser Arbeitgeber hat damals bewußt die BR-Arbeit auf den jeweiligen Kostenstellen der Gruppe oder Abteilung gelassen. Die Kostenstellen waren untereinander in Konkurrenz und da sind in kleinen Gruppen schon mal die lieben Kollegen die BR-Mitglieder angegangen, weil sie den Schnitt der Kostenstelle kaputtmachen würden. Insofern wäre es positiv, wenn die Erfassung damit verbunden wäre, dass die Kosten, dann auf eine zentrale Kostenstelle für den ganzen Betrieb gehen.

Die elektronische Erfassung der genauen Zeiten birgt aber natürlich die Gefahr, dass ausgewertet wird, welches BRM wann und wie lange BR-Arbeit macht. Insofern wäre eine Meldung der Gesamtzeit für den Tag besser.

D
DonJohnson

08.04.2008 um 19:59 Uhr

Oh, ich glaube mir wird gleich wieder der Kopf abgerissen ;-)

Wie immer, habe ich auch "leider" dazu eine Meinung! Grundsätzlich sehe ich es auch so, dass wenn ihr ein Projektmanagement, euch diesbezüglich abmelden müßt. Aber BR Arbeit sehe ich nciht als Projekt der Firma, heißt also: Über die Projektzeiterfassung wir eine BV vereinbart (ist bei uns auch so). Dort wird geregelt, wer wie lange an welchem Projekt am Tag tätig war. Soweit so gut:

"Dies dient einerseits dazu, eine Übersicht über die angefallenen BR-Stunden insgesamt zu bekommen und ist andererseits für das Controlling notwendig: im Moment können wir keine Unterscheidung treffen, ob Sie 'produktiv' (d.h. an Ihrer Maschine, an Ihrem Laborgerät etc.) arbeiten oder für den BR. Zeiten, die Sie im Moment für den BR aufwenden, belasten daher -- da wir sie nicht kennen und im Moment zu den Maschinen-/Laborstunden etc. dazurechnen müssen -- die einzelnen Kostenstellen (d.h. verschlechtern die tatsächliche Leistung der Maschine, des Labors etc. und machen diese teurer als sie in Wirklichkeit sind). Mit freundlichen Grüßen / Best Regards GF"

Hier sehe ich die §§40 und 41 BetrVG zur Anwendung kommend! Dass die Kosten der BR Arbeit der AG zu tragen hat, ist doch klar, und dass ein Umlageverbot besteht, steht auch außer Zweifel. Also, wenn du nciht an der Maschiene stehst, steht da ein anderer, weil still stehen tut sie ja wohl wegen deiner BR Arbeit nicht! Wäre es so, hat doch der AG dafür zu sorgen, dass für dich ein andere Mitarbeiter das Gerät bedient! Also kann er doch die BR Arbeitszeit nciht auf die Betriebstunden der Maschiene umlegen. Auch hierzu gibt es gültige Rechtsurteile. Da ich hier NOC keinen Kommentar habe (werde ich mir aber anschaffen, da ich es leid bin immer angegriffen zu werden weil ich nciht zitieren kann) kann ich dir NOCH keine RN mitteilen. Weiterhin sollte man den AG mal fragen, wie er die Kosten des BR denn erfassen will und wofür! Er darf sie eh nicht weitergeben, auch in keiner Betriebsversammlung! Wieso auch? Wie will er denn anhand von Zahlen festhalten, wieviel Geld ihm der BR spart in Gerichtsverfahren z.B. die laufen würden mit MA, die er verlieren würde und zum Glück der BR ihn darauf hingewiesen hat, dass er das doch eh verliert, weil.... Ein GF hat doch auf seiner Bilanz SOLL und HABEN - wo er Kosten verbucht ist klar, aber die finanziellen Vorteile können nicht verbucht werden, da sie bei vernünftiger Gremiumsarbeit erst gar nciht anfallen. Aus diesem Grund gibt es das Umlageverbot, und hier geht es nciht nur darum, dass Seminare von den Lohnerhöhungen gestrichen werden (bei den restlichen MA). Natürlich finde ich auch: "Wenn er Daten will, gibt sie ihm - müllt ihn damit zu!!! Eine Datenflut wie bei Noah, aber ich befürchte, so weit könnt ihr es nciht kommen lassen! Eine BV diesbezüglich würde cih als Gremium weder anstreben, noch billigen! Ich würde mich auf die oben erwähnten §§ berufen und dem AG mitteilen, dass wenn er anderer Meinung ist, ja jederzeit die Möglichkeit hat, dieses andererorts feststellen zu lassen! Bei uns ist es so, dass BR Tätigkeit, oder Arbeiten die keinem Projekt zugewiesen werden können (und davon gibt es einige) einfach nciht erfasst werden - und meines wissens gibt es noch keine Nettoarbeitszeit! Für den Toilettengang mußt du dich doch auch wohl nciht ausstempeln, oder?

Ach ja und noch was: Wer verursacht eigentlich die Kosten des BR? Doch der AG: Meistens müssen wir arbeiten, wenn er seine Arbeit nciht anständig gemacht hat! Wenn er gut arbeitet, also Arbeitsbedingungen astrein sind usw, dann haben wir kaum Arbeit!!!

Aber das ist meine Meinung - das blaue Auge kommt jetzt gleich bestimmt! ;-)

P
Petrus

09.04.2008 um 13:38 Uhr

@DJ: Kommt wohl immer auf die Art des Controlling in der Firma an. Bei uns ist es zB so, dass "unproduktive Zeiten" (z.B. Werkstatt putzen, Material alle, ...) im Normalfall als "Stehzeit / Rüstzeit" angesehen werden - und natürlich die Kostenstelle "Werkstatt 1" belasten (Gehaltszahlung läuft ja trotzdem). Wenn ich jetzt nicht die BR-Stunden extra erfasse, bin ich wieder beim Thema "Umlage der BR-Kosten". Also erfassen wir die BR-Stunden in der Kostenstelle "unproduktive Bereiche" - natürlich nur in Summe. Und da hier auch der Pförtner und der Personalreferent ihre Stunden buchen, ist das IMHO auch der richtige Platz...

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