Erstellt am 04.04.2008 um 18:11 Uhr von Lotte
Admin,
wieso kann ich auf manche Antworten nicht antworten? Hier kann ich zum Beispiel nur "interessant" schreiben. Dabei war meine Antwort völlig sachlich!!!!!!!!!!!!!!
Erstellt am 04.04.2008 um 18:14 Uhr von Lotte
Franz,
zweiter Versuch:
Interessant wäre
Erstellt am 04.04.2008 um 18:16 Uhr von Lotte
wenn Ihr nicht umstempelt.
Erstellt am 04.04.2008 um 18:16 Uhr von Lotte
Da lediglich eine Abmeldung beim Vorgesetzten notwendig ist, sehe ich keine rechtliche Grundlage für das Ausstempeln
Erstellt am 04.04.2008 um 18:17 Uhr von Franz-Josef
Hallo Lotte,
scheint nicht zu klappen, ich muss gleich auch noch weg.
Schaue morgen früh mal nach, ob es klappt ein paar Antworten gibt ;-)
lg
Franz-Josef
Erstellt am 04.04.2008 um 18:18 Uhr von Lotte
Franz Josef,
Interssant wäre was geschieht, wenn Ihr nicht umstempelt.
Da lediglich eine Abmeldung beim Vorgesetzten notwendig ist, sehe ich keine rechtliche Grundlage für das Umstempeln.
Sorry, dass es erst so gestückelt kam, aber anders nahm er meine Antworten nicht an :-(((
Erstellt am 04.04.2008 um 18:18 Uhr von Franz-Josef
Danke Lotte,
so sehen wir das eigentlich auch.
lg
Franz-Josef
Erstellt am 04.04.2008 um 18:22 Uhr von Lotte
Franz-Josef,
na dann wünsche ich Dir ein schönes Wochenende ;-)
Erstellt am 04.04.2008 um 18:23 Uhr von pirat
@ Franz-Josef
ergänzend zu Lotte,
hat die angedachte Weisung letztendlich den Hintergrund die BR-Arbeit zu kontrollieren, könnte man
langsam mal über Behinderung nachdenken.
Erstellt am 04.04.2008 um 18:37 Uhr von Franz-Josef
Hallo Pirat,
bisher gibt es die Anweisung ja noch nicht, wir wissen nur von der EDV-Abteilung das dies angedacht ist und die EDV die umsetzbarkeit überprüfen soll.
Das die GF uns be-/Hindern möchte, ist und schon fast klar.
Wir wissen auch, das Sie Seminar Angebote haben die in etwa lauten "wie werde ch meinen BR los und wie verhindere ich die BR-Wahl"
Denke es kommen harte Zeiten auf uns zu.
Wir holen uns die Gewerkschaft dazu, bin auch selbst ehrenamtlic aktiv.
lg
Franz-Josef
Erstellt am 04.04.2008 um 18:50 Uhr von pirat
@ Franz-Josef
deshalb schrieb ich *angedacht*...,
also müsst ihr auch aufrüsten! Jedes adequate Mittel (GEW, Seminare, RA ) ins Feld führen.
Willkommen im Club! .-)
Erstellt am 07.04.2008 um 12:21 Uhr von Petrus
@Franz-Josef:
"Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:
...
6. Einführung und _Anwendung_ von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen..." §87(1) BetrVG
Habt ihr der Anwendung der Stechuhr zum "Umstempeln" zwischen zwei Tätigkeiten denn zugestimmt?