Muss ein arbeitnehmer sich an den Beschluss des Betriebsrates halten?
hallo kollegen ich hab da mal ne frage. Muss ein arbeitnehmer sich an den Beschluss des Betriebsrates halten? Es Handelt sich hierbei um die Ablehnung einer Sonderschicht durch den Betriebsrat. Wo kann man das Schriftlich finden um hier klarheit zu schaffen?
Danke im voraus gundi
Community-Antworten (4)
27.03.2010 um 19:27 Uhr
@gundi Im BetrVG! Vornehmlich im § 87 BetrVG...
Der AG ist übrigens eher Dein Ansprechpartner - nicht der BR!
27.03.2010 um 20:08 Uhr
hallo Kölner Meine frage ist wenn der BR den Schichtantrag des AG ablehnt, braucht und darf der AN nicht arbeiten. §87 ist mir bekannt es geht darum dem AN zu zeigen das er nicht dagegen verstossen darf
27.03.2010 um 20:13 Uhr
gundi, falsche Denke! Nicht der AN, der AG darf nicht dagegen verstoßen!!!
27.03.2010 um 23:13 Uhr
gundi werden zwischen BR und AG rechtsgültige Vereinbarungen abgeschlossen, so haben sich daran auch die betroffenen Arbeitnehmer zu halten. Das klassische Beispiel ist eine BV Arbeits- bzw.Betriebsordnung.
Will der AG zum Beispiel Sonderschichten fahren, so hat der BR mitzubestimmen. Gibt der BR für die Sonderschichten nicht seine Zustimmung, so dürfen sie nicht gearbeitet werden. Gehst du nun einfach zur Arbeit und willst die Sonderschichten leisten, so müsste der AG dich wieder nach Hause schicken. Leistest du die Sonderschicht und der AG merkt es nicht, musst nicht du dich dafür verantworten, sondern der AG. Geht der BR damit zum ArbG, kann es für den AG sehr ungemütlich werden, vor allem dann, wenn schon mehrfach solche Verstöße vorgefallen sind und der BR auch diese dem ArbG vorträgt.
Verwandte Themen
@Fayence, Thema Urlaub - Lage und Dauer des Urlaubs
ÄlterHallo Fayence, könntest Du noch mal zum Beitrag 36216 ? Es ging darum, das ich nach Deiner Aussage auf dem Holzweg wäre, bei meiner Aussage, der AG könne den Urlaub festlegen. Ich habe noch e
Widersprechende BR-Beschlüsse: Ungültigkeit?
ÄlterHallo! Angenommen, im Betrieb gibt es einen Beschluss über einen viermonatigen Testlauf eines neuen Systems, das der Mitbestimmungspflicht unterliegt, und der terminiert zum 31.1. wurde. Zwei Woche
Nachweis Untersuchungstermin bei Stufenweise Wiedereingliederung ohne Fehlzeit
ÄlterHallo, es dreht sich bei meiner Frage um folgende Annahme: Ein Arbeitnehmer wendet sich hilfesuchend an den Betriebsrat. Sein Fall stellt sich wie folgt dar: Ein lang erkrankter Arbeitnehmer kehrt i
Nochmal zur Urlaubsgewährung am Stück
Älter. . . da der thread über diese Thematik begrenzt war, möchte ich hier den folgenden Auszug von Haufe office reinkopieren, weil er dazu passt und meine im anderen thread geäußerte Meinung untermauert:
BAG zur Bweislast vom Arbeitnehmer geleisteter Überstunden
ÄlterDer Arbeitnehmer hat zur Begründung einer Klage auf Vergütung geleisteter Überstunden – kurz zusammengefasst – erstens darzulegen, dass er Arbeit in einem die Normalarbeitszeit übersteigenden Umfang g