Erstellt am 27.03.2010 um 18:27 Uhr von Kölner
@gundi
Im BetrVG! Vornehmlich im § 87 BetrVG...
Der AG ist übrigens eher Dein Ansprechpartner - nicht der BR!
Erstellt am 27.03.2010 um 19:08 Uhr von gundi
hallo Kölner
Meine frage ist wenn der BR den Schichtantrag des AG ablehnt,
braucht und darf der AN nicht arbeiten.
§87 ist mir bekannt es geht darum dem AN zu zeigen das er nicht dagegen
verstossen darf
Erstellt am 27.03.2010 um 19:13 Uhr von Lotte
gundi,
falsche Denke! Nicht der AN, der AG darf nicht dagegen verstoßen!!!
Erstellt am 27.03.2010 um 22:13 Uhr von DerAlteHeini
gundi
werden zwischen BR und AG rechtsgültige Vereinbarungen abgeschlossen, so haben sich daran auch die betroffenen Arbeitnehmer zu halten. Das klassische Beispiel ist eine BV Arbeits- bzw.Betriebsordnung.
Will der AG zum Beispiel Sonderschichten fahren, so hat der BR mitzubestimmen. Gibt der BR für die Sonderschichten nicht seine Zustimmung, so dürfen sie nicht gearbeitet werden.
Gehst du nun einfach zur Arbeit und willst die Sonderschichten leisten, so müsste der AG dich wieder nach Hause schicken. Leistest du die Sonderschicht und der AG merkt es nicht, musst nicht du dich dafür verantworten, sondern der AG. Geht der BR damit zum ArbG, kann es für den AG sehr ungemütlich werden, vor allem dann, wenn schon mehrfach solche Verstöße vorgefallen sind und der BR auch diese dem ArbG vorträgt.