W.A.F. LogoSeminare

Muss ein arbeitnehmer sich an den Beschluss des Betriebsrates halten?

G
gundi
Jan 2018 bearbeitet

hallo kollegen ich hab da mal ne frage. Muss ein arbeitnehmer sich an den Beschluss des Betriebsrates halten? Es Handelt sich hierbei um die Ablehnung einer Sonderschicht durch den Betriebsrat. Wo kann man das Schriftlich finden um hier klarheit zu schaffen?

Danke im voraus gundi

1.18204

Community-Antworten (4)

K
Kölner

27.03.2010 um 19:27 Uhr

@gundi Im BetrVG! Vornehmlich im § 87 BetrVG...

Der AG ist übrigens eher Dein Ansprechpartner - nicht der BR!

G
gundi

27.03.2010 um 20:08 Uhr

hallo Kölner Meine frage ist wenn der BR den Schichtantrag des AG ablehnt, braucht und darf der AN nicht arbeiten. §87 ist mir bekannt es geht darum dem AN zu zeigen das er nicht dagegen verstossen darf

L
Lotte

27.03.2010 um 20:13 Uhr

gundi, falsche Denke! Nicht der AN, der AG darf nicht dagegen verstoßen!!!

D
DerAlteHeini

27.03.2010 um 23:13 Uhr

gundi werden zwischen BR und AG rechtsgültige Vereinbarungen abgeschlossen, so haben sich daran auch die betroffenen Arbeitnehmer zu halten. Das klassische Beispiel ist eine BV Arbeits- bzw.Betriebsordnung.

Will der AG zum Beispiel Sonderschichten fahren, so hat der BR mitzubestimmen. Gibt der BR für die Sonderschichten nicht seine Zustimmung, so dürfen sie nicht gearbeitet werden. Gehst du nun einfach zur Arbeit und willst die Sonderschichten leisten, so müsste der AG dich wieder nach Hause schicken. Leistest du die Sonderschicht und der AG merkt es nicht, musst nicht du dich dafür verantworten, sondern der AG. Geht der BR damit zum ArbG, kann es für den AG sehr ungemütlich werden, vor allem dann, wenn schon mehrfach solche Verstöße vorgefallen sind und der BR auch diese dem ArbG vorträgt.

Ihre Antwort