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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Freie Tage wegen Krankheit gestrichen?

F
Füchslein
Jun 2021 bearbeitet

Hallo, kann mir jemand eine Auskunft geben? Eine Mitarbeiterin hat regelmässig am Donnerstag und am Freitag frei. Sie Arbeitet 3 Werktage + Samstags im Verkauf. Ich bin Mitglied im Betriebsrat und die Kollegin war letzte Woche bis einschlieslich Mittwoch krank. Jetzt bekam sie ein Anruf von der Abteilungleiterin, sie solle am Donnerstag und am Freitag zur Arbeit kommen, da sie ja wegen der Krankheit keinen Anspruch auf ihre freien Tage hätte. Der Dienstplan wird am Anfang des Monats erstellt. Meiner Meinung nach stehen ihr trotz der Krankheit die freien Tage zu. Schlieslich war die Kollegin krank und hat sich nicht zuhause ausgeruht. Für eine Antwort wäre ich dankbar.

19.56909

Community-Antworten (9)

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StuWa

25.03.2010 um 22:52 Uhr

Wenn vertraglich die benannten Arbeitstage vereinbart sind, dann kann der AG jetzt nicht hergehen und quasi die Krankheitstage nachholen lassen (m Kern ist es ja das genau, was hier passieren soll).

Bei Arbeitsunfähigkeit ist der AN schlicht von der Arbeitsverpflichtung frei.

F
Füchslein

25.03.2010 um 23:01 Uhr

Die Regelung der 3 Werktage + Samstags ist so Vertraglich vereinbart. Jedoch wechseln die freien Tage unter der Woche gelegentlich. Danke für die Rasche Antwort. Wir haben noch diese Woche BR-sitzung und werden dieses Thema gründlich ausdiskutieren. Die Aussage des AG war: Es besteht kein Anspruch auf freie Tage wenn die 3 Tage nicht gearbeitet werden. D.h. die Kollegin soll die Krankheitstage nachholen. Genau wie sie es in der Antwort geschrieben haben. Ich hoffe wir finden als BR noch den Paragraphen um es dann dem AG vorzulegen. Vielen Dank

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nicoline

26.03.2010 um 08:04 Uhr

Füchslein, Grundsätzlich gilt, krank ist wie gearbeitet, deshalb kann es im laufenden Dienstplan, also dem, der vor der Erkrankung erstellt wurde,auch so sein, dass, wenn frei "im Gesund" vorgeplant wurde man auch "Frei im Krank" hat. Da gibt es nichts nach zu holen. Hier ein Urteil und ein link für Dich:

Krank im Zeitkonto

Ist die regelmäßige Arbeitszeit längere Zeit ungleichmäßig verteilt worden und hätte ein Arbeitnehmer Zusatzschichten oder längere Schichten leisten müssen, wenn er nicht krank geworden wäre, dann müssen ihm diese Zeiten im Krankheitsfall auf dem Zeitkonto gutgeschrieben werden. Eine betriebliche Regelung, wonach Zeitschulden nur durch tatsächliche Arbeitsleistung ausgeglichen werden können, verstößt gegen das Lohnausfallprinzip des § 4 Abs. 1 EFZG. (BAG vom 13.2.2002 - 5 AZR 470/00)

http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/krank1.htm

S
sonne21

06.11.2018 um 11:03 Uhr

Hallo, habe eine Frage. Ich bin Altenpflegerin im ambulanten Dienst tätig. Habe eine Stundenwoche von 25h. Ich war 3 Wochen krankgeschrieben, mein Dienstplan war in der Zeit geschrieben, in der letzte Woche wurde meine Tour die ich im Dienstplan hatte aufgelöst, hier jetzt meine Frage, können mir die Stunden jetzt einfach abgezogen werden, als ob ich frei gehabt hätte und nicht krank wäre?

N
nicoline

06.11.2018 um 15:20 Uhr

können mir die Stunden jetzt einfach abgezogen werden, als ob ich frei gehabt hätte und nicht krank wäre? Tja, können kann der AG viel, dürfen darf er aber nicht alles. Auch bei dir gilt: krank ist wie gearbeitet. Wärest du gesund gewesen, hätte der AG dir eben eine andere Tour geben müssen. Wenn du einen AV über 25 Std.hast, muss der AG dir diese Arbeitszeit auch zur Verfügung stellen.

T
Trekking

20.03.2019 um 18:42 Uhr

Hallo, ich arbeite jeden Woche einen halben Tag weniger. Bekomme natürlich dafür auch weniger Geld. Was ist mit meinen zwei freien Tagen im Monat, wenn ich den ganzen Monat krank war. Stehen diese Tage mir noch zu?

Gruß Melanie

N
nicoline

20.03.2019 um 21:57 Uhr

Trekking, vielleicht liest du dir die hier eingestellten Antworten einmal langsam und gründlich durch, dann solltest du die Antwort auf deine Frage finden.

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lil_nugget

17.06.2021 um 16:30 Uhr

Hallo, ich war letzte Woche krankgeschrieben. Da ich im Einzelhandel tätig bin war ich auch Samstag Krankgeschrieben. Meine Frage ist nun: Darf mein Arbeitgeber mir meinen freien Samstag im Monat, der mir gesetzlich zusteht, streichen weil ich ja krank war oder zählt da auch "Krank zählt wie Arbeiten"?

X
XYZ68

18.06.2021 um 10:37 Uhr

Auch hier zählt krank ist wie arbeiten. Was der Chef aber ggf. versucht, steht auf einem anderen Blatt. Falls du am Samstag hättest arbeiten müssen, warst du krank, falls du da deinen freien Tag gehabt hättest, ist der weg.

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