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Schwester = Vorteile bei Arbeitszeiten

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Leica
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, unser Unternehmen ist als Familienbetrieb ohne BR vor 30Jahren angefangen. (seit 3 Jahren ein BR) Wir haben zwei Chefs und sind jetzt eine GmBH & Co.KG... Wir haben aber bei uns im Laden noch zwei Schwestern vom Chef.. Die eine davon nimmt sich einige Freiheiten raus.... Sie hat einen festen Dienstplan wie Alle Mitarbeiter.... Fängt jeden Tag ihren Dienst früher an und bleibt länger ( kein Bedarf.. schlägt nur Zeit tot) um sich zusätzlich freie Tage zu erarbeiten.... Den anderen MA ´steht es natürlich nicht frei..... werden sogar desweilen angesprochen wie sie zu Überstunden kommen.... Der BR will sich jetzt der Sache annehmen... Ich als BRV brauche natürlich Argumente um GL darauf anzusprechen... Für die Schichtleitung und dem Marktleiter ist es sehr schwer... den es ist die Schwester vom Chef.... Mein Ansprechspartner ist der Prokurist... also nicht der Chef (Bruder) Ich habe gedacht ich nehme den §75... also daß alle anderen MA benachteiligt werden. Oder sage, daß hier ein Verstoß gegen BGB § 315 vorliegt(billiges ermeßen/Nasenfaktor) wenn man das nicht regelt und abstellt. Freue mich über jeden guten Ratschlag!!!!

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Community-Antworten (6)

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ridgeback

25.03.2010 um 10:00 Uhr

Leica, was wäre wenn ihr erst einmal euer BRM bei der Genehmigung von Überstunden wahrnehmt?? 75er ist Quatsch.

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Forentroll

25.03.2010 um 12:17 Uhr

Weiß der Chef überhaupt von dem Problem??? "Im Unrecht ist keiner gleich!" Jedoch sind manche gleicher!

Habt ihr mal mit der Dame persönlich gesprochen??? Haben die anderen Kolleginnen und Kollegen nachteile durch ihr Verhalten???

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Leica

25.03.2010 um 12:36 Uhr

Hallo Forentroll, ich kann mir nicht vorstellen, daß der Chef davon weiß, wenn er es wüßte wäre er wahrscheinlich auf unsere Seite... Der Chef ist leider nicht mehr der jüngste..ist nur öfter in der Firma weil er nicht loslaßen kann.... ich möchte ihn damit nicht beheligen.

Ich habe natürlich nicht mit ihr gesprochen.. Es ist nicht meine Aufgabe mich unbeliebt zu machen, oder MA zu belehren.. Die GL ist dafür zuständig, daß Dienstpläne eingehalten werden...

Sie macht diese Überstunden wenn kein Bedarf dafür ist... und feiert die als freie Tage ab wenn der Laden brummt... Letztes Jahr 10 Tage.

Sie gestalltet sich Ihren Dienstplan selbst..... was wohl kaum im Sinne des Gesetzesgebers ist....

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ridgeback

25.03.2010 um 12:42 Uhr

Leica, habe das Gefühl, dass Du Dir Deiner Aufgaben nicht bewußt bist. Beliebt macht man sich auch nicht, wenn man seinen Pflichten nicht nachkommt. Empfehle dringenst Schulung.

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Leica

25.03.2010 um 12:54 Uhr

Hallo ridgeback.... Nur zur Information.... Gerade das habe ich auf einem Seminar gelernt..... Und welcher Pflicht bitte komme ich nicht nach... Leute anranzen??????? Das gehört nicht zu meinen Pflichten....

Ob ich meinen Pflichten nachkomme oder nicht .. ist wohl kaum etwas, was Du beurteilen kannst.....

Meine Frage war ganz einfach... Ob Jemand mir vielleicht behilflich sein könnte Argumente für das Gespräch mit der GL zu finden.. nicht mehr und nicht weniger....

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ridgeback

25.03.2010 um 13:04 Uhr

Leica, Nur zur Information.... Gerade das habe ich auf einem Seminar gelernt..... Was denn, beliebt machen?

Und welcher Pflicht bitte komme ich nicht nach... Leute anranzen??????? Das gehört nicht zu meinen Pflichten.... Von Leute anranzen hab ich nichts erwähnt. Deine Pflicht ist es darauf zu achten, dass das Arbeitszeitgesetz eingehalten wird und das Überstunden beantragt und durch den BR genehmigt werden. Was in meiner 1. Antwort angedeutet wurde.

Fängt jeden Tag ihren Dienst früher an und bleibt länger ( kein Bedarf.. schlägt nur Zeit tot) um sich zusätzlich freie Tage zu erarbeiten.... Und wenn andere das nicht dürfen, ist das noch lange keine Benachteiligung. Ein entgangener Vorteil ist und bleibt kein Nachteil.

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