Betriebsspaltung und Verkauf - wann Sozialplan?
Hallo Zusammen,
wir befinden uns leider in der Situation, dass unsere GmbH aufgespalten wird. Wir haben generell 2 Geschäftsbereiche unter einem Dach, weshalb wirtschaftlich betrachtet die Aufspaltung sowie ein anschließender Verkauf an eine Schwester-GmbH mit gleichem Geschäftsbereich sinnvoll ist. Allerdings ist ebenfalls die Auflösung einer Abteilung geplant bzw. deren Verlagerung zur Schwester. Hiervon sind rund 20 MA betroffen. Die Optionen sind denkbar; keine gleichwertigen Stellen, mitgehen zur Schwester oder Unternehmen verlassen.
Unsere GL sagt, es entstehen keine wirtschaftlichen Nachteile für die MA, was insoweit stimmt, dass die Auflösung der genannten Abteilung auch erst ein halbes Jahr später erfolgt. Jetzt will man es so drehen, dass es keines Sozialplans "bedarf". Vorher war noch die Rede davon, dass es keinen Anspruch auf einen gibt. Anwaltliche Unterstützung fehlt derzeit noch.
Mir ist jetzt unklar, ob wir uns ins Knie schießen, wenn wir darauf eingehen und evtl. bei der späteren Auflösung dann auch keine Ansprüche mehr stellen können. Hinzu kommt, dass dann nach dem Verkauf an die Schwester Abteilungen praktisch überbesetzt sind und die berechtigte Sorge aufgekommen ist, dass nachträglich ausgedünnt wird.
Würde da gern mal Gedanken/ Gesetzte/ Urteile zu hören bzw. lesen. Bei Unklarheiten versuche ich gern noch zu erläutern.
Danke für euer Schwarmwissen vorab!
Community-Antworten (2)
17.02.2021 um 18:20 Uhr
Ich halte einen Sozialplan für notwendig. U. a. für Mitarbeiter die den Betriebsübergang widersprechen.
17.02.2021 um 18:27 Uhr
Auch die "Salamitaktik " nach dem Motto "Änderungen kommen erst später" sind auf die jetzt beschlossene Betriebsänderung zurückzuführen. Darum Verhandlungen jetzt. Holt euch Sachverstand ins Haus.
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