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Verwandschaft

D
Dummies
Mrz 2020 bearbeitet

es gibt probleme mit einer Mitarbeiterin,ihre Schwester sitzt aber im Betriebsrat. Nun bin ich auch im BR und bin dagegen das die Schwester,bei Sitzung wenn es um Ihre Schwester geht mit dabei ist.die vorsitzende ist nicht meiner Meinung. Wer Hat recht?

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Community-Antworten (6)

W
Watschenbaum

22.08.2012 um 22:18 Uhr

Die Vorsitzende hat Recht

E
Erdenbürger

23.08.2012 um 09:27 Uhr

Dagegen sein allein reicht nicht. Als BR handelt ihr nach dem BetrVG und da steht nirgengswoh, dass man sich nicht für die Verwandten einsetzten darf.

R
rkoch

23.08.2012 um 12:37 Uhr

Als BR handelt ihr nach dem BetrVG und da steht nirgengswoh, dass man sich nicht für die Verwandten einsetzten darf.

Da steht aber auch nirgendwo, dass man sich nicht in eigener Sache einsetzen darf.....

Der Begriff der Verhinderung wurde durch Richterrecht "präzisiert" und der Umstand, dass ein BRM bei eigener Betroffenheit verhindert ist und deshalb nicht an dem TOP der Sitzung, der das BRM selbst betrifft, teilnehmen darf ergibt sich aus dem Grundsatz "niemand darf Richter in eigener Sache sein" (vgl. z.B. 1 ABR 30/98), der seinen Niederschlag in §41 ZPO gefunden hat.....

Würde man jetzt unter Zugrundelegung dieses Grundsatzes die Anwendung von §41 ZPO auf den Fall der Verhinderung eines BRM übertragen, wäre nach §41 3. ein BRM auch bei Mitbestimmung über die eigene Schwester verhindert. Insofern wäre derartiges denkbar und argumentierbar.....

Allerdings war dieser Fall IMHO niemals Gegenstand eines Urteils über den Begriff der "Verhinderung", sondern es ging stets nur um den Fall der "eigenen Betroffenheit". Und mangels eines solchen Urteils das sich auf §41 ZPO bezieht, kann man erstmal davon ausgehen, dass das BRM NICHT verhindert ist, ein Restzweifel aber bleibt. Insofern: Dummies, bitte mach doch den Präzendenzfall und Klage gegen die Beschlussfassung..... :-)

R
rudolfrentier

23.08.2012 um 13:02 Uhr

Als BR hat man sich für die Belange der Kollegen einzusetzen. Wenn man mit einem Kollegen verwandt ist, natürlich auch für diesen!

Notfalls kann man die Betroffene BR´in von einer Abstimmung wegen möglicher Befangeheit unter der betreffenden TOP ausschließen.

W
Watschenbaum

23.08.2012 um 13:10 Uhr

das "verwandte" BR-Mitglied ist nicht gehindert, sich per eigener Erklärung der Beschlußfassung zu entziehen, falls es sich für persönlich befangen hält

dieses Mitglied jedoch von einem Top auszuschließen ( per order Mufti BRV ? per Beschluß ?) entbehrt nach aktueller Rechtslage jeglicher Grundlage

R
rudolfrentier

23.08.2012 um 14:39 Uhr

so war "ausschließen" auch gemeint!

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