Erstellt am 24.03.2010 um 16:05 Uhr von Widder
Was meinst du genau mit 1/5.Regelung??
Was die Arbeitsunfähigkeit betrifft:
Wenn du an Tagen, an denen du Arbeiten mußt, Arbeitsunfähig bist, bekommst du Lohnfortzahlung...
Beispiel: 2 Stunden Arbeit/Tag, = 2 Stunden Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit.