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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zuschläge an Feiertagen

H
Hans-Jörg
Jan 2018 bearbeitet

Neueingestellte Kollegen haben einen AV bekommen ist, in dem vereinbart wurde, das Zuschläge an Feiertagen nicht bezahlt werden. Die anderen Mitarbeiter bekommen Zuschläge an Bundeseinheitlichen Feiertagen bezahlt. Leider gibt es weder eine BV noch einen TV. Frage: Ist das denn überhaupt rechtens oder können wir da was dagegen tun? Leider wurden wir von den Mitarbeitern erst jetzt informiert.

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Community-Antworten (2)

V
viktor

08.08.2005 um 15:32 Uhr

Kein Taif ? schlecht. Keine BV ? auch schlecht.

Trotzdem gibt es ja den § 87 Abs 1 Satz 10 BetrVG. Ihr solltet die Gelegenheit nutzen und dem AG mitteilen, dass er es unterlassen möge, Entlohnungsgrundsätze einseitig zu ändern.

(Einer rechtlichen Prüfung solltet Ihr unterziehen, ob eine Regelung über Feiertagszuschläge unter den Tarifvorbehalt des § 77 BetrVG fallen würde, aber das müsst Ihr ja nicht gleich dem Arbeitgeber sagen)

FB
Frank B.

08.08.2005 um 15:35 Uhr

Ich sehe es wie Viktor, die Regelung über Feiertagszuschläge steht unter Tarifvorbehalt! Lies dir mal die Kommentierung zum §77 Abs.3 im FITTING 22. Auflage durch. D.h. das diese Dinge nicht Bestandteil einer BV sein können.

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