Hallo zusammen,
ich möchte endlich mal ein Dauerthema bei uns in der Firma korrekt klären. Wir haben Kollegen die zu den Arbeitnehmern laut §5 BetrVG zählen. Einigen Arbeitnehmern wurde arbeitsvertraglich angeboten das die Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind. Anderen Arbeitnehmern wurde dies nicht angeboten. Müssen solche arbeitsvertraglichen Regelungen für alle dann gelten oder kann der Arbeitgeber individuell entscheiden wem er solche Regelungen im Arbeitsvertrag anbietet. Der Betriebsrat wacht über die Einhaltung der Gesetze aus dem Arbeitszeitgesetz.

Wäre schön von Euch ein paar brauchbare Hinweise zu bekommen.

Vielen Dank.