Erstellt am 23.03.2010 um 14:29 Uhr von ridgeback
LangerSN,
wenn Du von § 5 Abs. 2 BetrVG ausgehst, unterliegen diese Personen nicht dem Arbeitszeitgesetz und AV ist Individualrecht.
Erstellt am 23.03.2010 um 14:31 Uhr von rolfo
Ich gehe mal davon aus dass es AN gibt die aus irgendeinem Grund übertariflich bezahlt werden und der übertarifliche Lohnanteil mit Überstunden verrechnet wird, d.h. dass Überstunden geleistet werden müssen bis der übertarifliche Lohnbestandteil aufgebraucht ist.
Der AG kann hier wohl Ausnahmen machen und dioes arbeitsvertraglich regeln
Erstellt am 23.03.2010 um 14:48 Uhr von LangerSN
Also es sind alles Arbeitnehmer und keine leitenden Angestellten. War ein Fehler von meiner Seite. Wir haben keinen Tarifvertrag. Jeder ist für arbeitsvertragliche Regelungen selbst verantwortlich. Diese Regelungen mit der Bezahlung von Überstunden wurde über die Zeit bei einigen Kollegen gemacht aber eben nicht allen angeboten. Bei uns gibt es immer wieder die Frage ob es tatsächlich allen angeboten werden muss wenn es um solche arbeitsvertraglichen Regelungen geht.
Erstellt am 23.03.2010 um 17:50 Uhr von Petrus
§87 (1) BetrVG: Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen: ...
10. Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, insbesondere die Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und die Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden sowie deren Änderung;
Erstellt am 24.03.2010 um 08:22 Uhr von kepdbr
@LangerSN
kann es sein, das es bei euch unterschiedliche Lohngruppen gibt, also z.B. einmal Stundenlohn und (Monats, Jahres) Gehalt? Wie ist das bei euch geregelt, für Kollegen die diese Klausel nicht im AV haben? Diese bekommen die Überstunden sicher ausbezahlt.
Erstellt am 24.03.2010 um 08:28 Uhr von LangerSN
Ja genau die Kollegen die diese Regelung nicht haben bekommen die Überstunden auf Wunsch ausbezahlt oder sollen Sie nach Möglichkeit durch Freizeit ausgleichen. Wobei Freizeit bei uns im Vordergrund steht. Wir haben alle Monatslöhne. Stundenlohn haben nur geringfügig Beschäftigte.
Danke für weitere Feedbacks.