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Überstunden Abgeltung im Arbeitsvertrag

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LangerSN
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, ich möchte endlich mal ein Dauerthema bei uns in der Firma korrekt klären. Wir haben Kollegen die zu den Arbeitnehmern laut §5 BetrVG zählen. Einigen Arbeitnehmern wurde arbeitsvertraglich angeboten das die Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind. Anderen Arbeitnehmern wurde dies nicht angeboten. Müssen solche arbeitsvertraglichen Regelungen für alle dann gelten oder kann der Arbeitgeber individuell entscheiden wem er solche Regelungen im Arbeitsvertrag anbietet. Der Betriebsrat wacht über die Einhaltung der Gesetze aus dem Arbeitszeitgesetz.

Wäre schön von Euch ein paar brauchbare Hinweise zu bekommen.

Vielen Dank.

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Community-Antworten (6)

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ridgeback

23.03.2010 um 15:29 Uhr

LangerSN, wenn Du von § 5 Abs. 2 BetrVG ausgehst, unterliegen diese Personen nicht dem Arbeitszeitgesetz und AV ist Individualrecht.

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rolfo

23.03.2010 um 15:31 Uhr

Ich gehe mal davon aus dass es AN gibt die aus irgendeinem Grund übertariflich bezahlt werden und der übertarifliche Lohnanteil mit Überstunden verrechnet wird, d.h. dass Überstunden geleistet werden müssen bis der übertarifliche Lohnbestandteil aufgebraucht ist. Der AG kann hier wohl Ausnahmen machen und dioes arbeitsvertraglich regeln

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LangerSN

23.03.2010 um 15:48 Uhr

Also es sind alles Arbeitnehmer und keine leitenden Angestellten. War ein Fehler von meiner Seite. Wir haben keinen Tarifvertrag. Jeder ist für arbeitsvertragliche Regelungen selbst verantwortlich. Diese Regelungen mit der Bezahlung von Überstunden wurde über die Zeit bei einigen Kollegen gemacht aber eben nicht allen angeboten. Bei uns gibt es immer wieder die Frage ob es tatsächlich allen angeboten werden muss wenn es um solche arbeitsvertraglichen Regelungen geht.

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Petrus

23.03.2010 um 18:50 Uhr

§87 (1) BetrVG: Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen: ... 10. Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, insbesondere die Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und die Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden sowie deren Änderung;

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kepdbr

24.03.2010 um 09:22 Uhr

@LangerSN

kann es sein, das es bei euch unterschiedliche Lohngruppen gibt, also z.B. einmal Stundenlohn und (Monats, Jahres) Gehalt? Wie ist das bei euch geregelt, für Kollegen die diese Klausel nicht im AV haben? Diese bekommen die Überstunden sicher ausbezahlt.

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LangerSN

24.03.2010 um 09:28 Uhr

Ja genau die Kollegen die diese Regelung nicht haben bekommen die Überstunden auf Wunsch ausbezahlt oder sollen Sie nach Möglichkeit durch Freizeit ausgleichen. Wobei Freizeit bei uns im Vordergrund steht. Wir haben alle Monatslöhne. Stundenlohn haben nur geringfügig Beschäftigte.

Danke für weitere Feedbacks.

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