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Gewerkschaftsbesuch während der Arbeitszeit

E
eddie
Nov 2016 bearbeitet

Folgende Frage ,wenn zwei Betriebsratsmitglieder (eins ist Gewerkschaftsmitglied) die Gewerkschaft,besuchen wegen einer Rechtsberatung,dürfen sie das wärend der Arbeitszeit und wie melden sie sich ab einfach Betriebsratsarbeit extern angeben ?

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Community-Antworten (4)

L
lukaswieg

23.03.2010 um 00:55 Uhr

Rechtsberatung des Gremiums mit Beschluss: Arbeitszeit

sonst evtl. nicht

W
Widder

23.03.2010 um 10:34 Uhr

siehe § 2 BetrVG

Daraus ergibt sich auch der Besuch der GEW. Das ist Arbeitszeit. Dabei ist es unerheblich, ob ein BR oder alle, Mitglied der GEW sind

Die Abmeldung geschieht, wie Betriebsüblich geregelt.

E
eddie

23.03.2010 um 10:42 Uhr

@Widder (unser Betrieb ist nicht im Arbeitgeberverband ),müssen wir ein Beschluss fassen oder reicht es sich beim Betriebsleiter abzumelden. Müssen wir im Mitteilen das wir zur GEW gehen oder reicht eine einfache Abmeldung für ein externen BR Berater besuch ?

W
Widder

23.03.2010 um 11:00 Uhr

Hallo eddie

Ein Beschluß ist zwar nicht zwingend erforderlich, kann aber im Sinne der Rechtssicherheit nicht schaden.

Was spricht dagegen, dem Betriebsleiter zu sagen, daß ihr zur GEW geht. Was ihr dort besprecht, geht ihn nichts an. Generell kann es euch nicht schaden, wenn der AG weiß, das ihr euch Hilfe von außen holt.

Fahrt dort hin, und rechnet die Fahrtkosten mit ihm ab.

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