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Gewerkschaftsbesuch

P
PaulBreitner
Jan 2018 bearbeitet

Hallo leibe Kollegen,

heute kommt uns der Kollege von der Verdi beuschen und nimmt na unserer BR-Sitzung teil.

Darf der Kollege von der Gewerkschaft sich im Betrieb frei bewegen? Darf er die Mitarbeiter ansprechen, bzw. die Mitarbeiter ihn? Darf er mit den Mitarbeitern sprechen auch während deren Arbeitszeit? Ist der Kontakt mit den Mitarbeitern nur in der Pasue gestattet? Darf die Gewerkschaft Arbeitsplätze besichtigen? Können wir auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers mit der Gewerkschaft einen Lagerrundgang machen?

Dank für eure Hilfe vorab.

MfG PaulBreitner

95403

Community-Antworten (3)

U
UliPK

11.01.2017 um 10:54 Uhr

G
gironimo

11.01.2017 um 12:12 Uhr

Da hilft ein Blick in den § 2 BetrVG.

Normaler Weise bespricht man das Thema Gewerkschaftsbesuch einmal im Monatsgespräch und dann läuft das; eben eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Der Kollege von der Gewerkschaft weiß aber schon ganz genau, was er darf oder nicht.

N
nicoline

12.01.2017 um 08:22 Uhr

Der Kollege von der Gewerkschaft weiß aber schon ganz genau, was er darf oder nicht. Hoffnungsweise!

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