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Arbeitszeit

H
Hosenmatz
Jan 2019 bearbeitet

Guten Abend, wir brauchen dringend Hilfe.Unser neuer GL will eine für uns neue Regelung einführen. Wenn in einer Woche ein Feiertag ist (karfreitag)sollen wir keinen zusätzlichen freien Tag mehr bekommen.Unsere Geschäftszeiten sind von MO.-Sa. in einer 5tage Woche. Somit hätten wir doch eine 6tage Woche,Feiertag ist doch bez.Arbeitszeit. Auf Eure Meinungen sind wir sehr gespannt.

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Community-Antworten (1)

R
ridgeback

22.03.2010 um 23:15 Uhr

Hosenmatz, siehe, § 2 Abs. 1 EFZG und § 12 EFZG.

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