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Raucherpausen

T
Tulpe
Apr 2021 bearbeitet

Hallo Leute, bei uns gibt es in einer Abt. (Demenzkranke) eine Sonderregelung zur Pausenzeit. Alle MA waren einverstanden Ihre Pausen mit den BW zu machen. Dafür dürfen Sie Frühstücken, Mittagessen oder Spätschicht, Kaffee und Abendessen Kostlos nehmen. Dies hat gut Funktioniert, jetzt hat es ein Vorgesetzter auf die Raucher abgesehen. Ihnen wird eine halbe Stunde abgezogen. In dieser Zeit kann jemand aus einer anderen Abt. kommen. Was auch nicht immer klappt. Es hat 8 Jahre funktoniert auf einmal soll alles anders gemacht werden. Wir als BR sind (9) sind geteilter Meinung. Wie sieht es Rechtlich aus? Meiner Meinung nach müssen dann alle Pause machen. Was Natürlich für großen Unmut sorgt. Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe

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Community-Antworten (2)

C
celestro

06.04.2021 um 12:17 Uhr

Es wäre zu klären, ob hier eine betriebliche Übung entstanden ist. Was ich aber bezweifle. Man sollte versuchen, das miteinander im Guten zu klären und auf die Vorteile verweisen.

P.S. pauschal eine halbe Stunde für Raucherpausen abziehen ist rechtlich sicher nicht akzeptabel.

K
kratzbürste

06.04.2021 um 12:47 Uhr

Andererseits- Pause ist Pause - ob man nun dabei raucht oder nicht.

Wenn ihr es versuchen wollt mit dem Gewohnheitsrecht, solltet ihr als BR die Finger davon weg lassen. Auf kollektiver Ebene gibt es kein Gewohnheitsrecht.

Im übrigen kann natürlich ein einzelner Vorgesetzter nicht einfach bestehende Regelungen in Sachen Pausen eigenständig ändern oder neue Regeln definieren. Das solltet Ihr ihm untersagen und auf § 87 BetrVG verweisen.

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