Arbeit über die Rufbereitschaft hinaus- Wie wird das verrechnet?
Die Beschäftigten unserer Physikalischen Therapie soll an Sonntagen und Feiertagen wegen Behandlung von Schlaganfallpatienten (falls vorhanden) von 9°°-12°° Rufdienst leisten. An Samstagen arbeiten sie bisher regulär vier Stunden vormittags für das ganze Haus. Diese Zeit wird ihnen als Überstunden angerechnet. Zum Teil wohnen sie 30km entfernt, das heißt falls sie um 11:50°° Uhr angerufen müssen sie noch ausrücken, oder? Die Rufbereitschaft wird mit 12,5% gerechnet. Wie steht es mit der Zeit nach 13°°? Vielen Dank für eure Antworten.
Community-Antworten (2)
22.03.2010 um 19:06 Uhr
Hallo Maria, Das wäre eine gute Frage für ein Seminar bei Tobias Michel!
Ist die Rufbereitschaft schon in Gange oder soll sie erst zwischen BR Und AG nach § 87 1, 2. verhandelt werden?
das heißt falls sie um 11:50°° Uhr angerufen müssen sie noch ausrücken, oder? Wenn die Rufbereitschaft bis 12:00 Uhr vereinbart ist, nach meiner Ansicht, ja
Die Rufbereitschaft wird mit 12,5% gerechnet. Wie steht es mit der Zeit nach 13°°? Der Einsatz beginnt mit dem Anruf und zunächst gilt dann mal:
Für die Arbeitsleistung innerhalb der Rufbereitschaft einschließlich der hierfür erforderlichen Wegezeiten wird jede angefangene Stunde auf eine volle Stunde gerundet und mit dem Entgelt für Überstunden sowie etwaiger Zeitzuschläge nach Absatz 1 bezahlt.
Für eine ausführlichere Antwort beantworte doch bitte erstmal meine Frage oben.
22.03.2010 um 20:46 Uhr
@ nicoline Seminar bei Tobias Michel habe ich vom 15. - 19.03. in Brannenburg besucht.SUPER!!! Leider lag die Maßnahme "Rufbereitschaft" erst nach meiner Rückkehr im Postfach, sie soll morgen Nachmittag in der BR-Sitzung behandelt werden. Meiner Ansicht nach kann die Rufbereitschaft und deren Bezahlung nicht über 12°° hinaus gelten. Nach 12°° müßte mindestens eine normale Arbeitsstunde + Sonntagszuschlag bezahlt werden, oder? Bin auf eure Antworten sehr gespannt.
Verwandte Themen
Rufbereitschaftsregelung in der BV - Gilt diese überhaupt für die von uns geleistete Rufbereitschaft, da in der BV ganz andere Zeiten geregelt sind als die für die wir uns bereit halten müssen?
ÄlterGuten Tag, ich habe eine Frage zu einer bestehenden Betriebsvereinbarung bezüglich Rufbereitschaftsdienst. In unserer Firma (Wellpappenerzeugung) wird in der Verarbeitung im 3 Schicht System gearbeit
Rufbereitschaftsvergütung
ÄlterAb 01.06.2007 soll in meinem Unternehmen eine neue BV zur Rufbereitschaft gelten. An der Erstellung und Verhandlung der BV konnte ich leider nicht teilnehmen. Sonst hätte ich mich bestimmt vehement ge
Rufbereitschaft als betriebliche Übung
ÄlterIn meinem Betrieb wird seit mindestens 7 Jahren eine Rufbereitschaft 24/7 ausgeübt. Die Rufbereitschaft ist rein freiwillig, sie ist weder im Arbeitsvertrag, noch tariflich oder über eine BV abgesiche
Rufbereitschaft - Entgeltfragen
ÄlterHallo, voerst Gratulation zu dieser Form der Kommunikation - ich bin auch BR-Vorsitzender und durch Zufall auf diese Plattform gestossen. Eine Frage an die "Mitstreiter" betreffend Rufbereitscha
Rufbereitschaft - Bereitschaftsdienst - Ruhezeit
Älterein Mitarbeiter hat alle 6 Wochen Rufbereitschaft (IT Bereich). Er erhält monatlich eine Pauschale Vergütung für die Rufbereitschaft. Der AG lehnt es ab, die tatsächlichen Einsatzzeiten auf dem Stunde