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Arbeit über die Rufbereitschaft hinaus- Wie wird das verrechnet?

M
Maria
Nov 2016 bearbeitet

Die Beschäftigten unserer Physikalischen Therapie soll an Sonntagen und Feiertagen wegen Behandlung von Schlaganfallpatienten (falls vorhanden) von 9°°-12°° Rufdienst leisten. An Samstagen arbeiten sie bisher regulär vier Stunden vormittags für das ganze Haus. Diese Zeit wird ihnen als Überstunden angerechnet. Zum Teil wohnen sie 30km entfernt, das heißt falls sie um 11:50°° Uhr angerufen müssen sie noch ausrücken, oder? Die Rufbereitschaft wird mit 12,5% gerechnet. Wie steht es mit der Zeit nach 13°°? Vielen Dank für eure Antworten.

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Community-Antworten (2)

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nicoline

22.03.2010 um 19:06 Uhr

Hallo Maria, Das wäre eine gute Frage für ein Seminar bei Tobias Michel!

Ist die Rufbereitschaft schon in Gange oder soll sie erst zwischen BR Und AG nach § 87 1, 2. verhandelt werden?

das heißt falls sie um 11:50°° Uhr angerufen müssen sie noch ausrücken, oder? Wenn die Rufbereitschaft bis 12:00 Uhr vereinbart ist, nach meiner Ansicht, ja

Die Rufbereitschaft wird mit 12,5% gerechnet. Wie steht es mit der Zeit nach 13°°? Der Einsatz beginnt mit dem Anruf und zunächst gilt dann mal:

Für die Arbeitsleistung innerhalb der Rufbereitschaft einschließlich der hierfür erforderlichen Wegezeiten wird jede angefangene Stunde auf eine volle Stunde gerundet und mit dem Entgelt für Überstunden sowie etwaiger Zeitzuschläge nach Absatz 1 bezahlt.

Für eine ausführlichere Antwort beantworte doch bitte erstmal meine Frage oben.

M
Maria

22.03.2010 um 20:46 Uhr

@ nicoline Seminar bei Tobias Michel habe ich vom 15. - 19.03. in Brannenburg besucht.SUPER!!! Leider lag die Maßnahme "Rufbereitschaft" erst nach meiner Rückkehr im Postfach, sie soll morgen Nachmittag in der BR-Sitzung behandelt werden. Meiner Ansicht nach kann die Rufbereitschaft und deren Bezahlung nicht über 12°° hinaus gelten. Nach 12°° müßte mindestens eine normale Arbeitsstunde + Sonntagszuschlag bezahlt werden, oder? Bin auf eure Antworten sehr gespannt.

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