Erstellt am 22.03.2010 um 18:06 Uhr von nicoline
Hallo Maria,
Das wäre eine gute Frage für ein Seminar bei Tobias Michel!
Ist die Rufbereitschaft schon in Gange oder soll sie erst zwischen BR Und AG nach § 87 1, 2. verhandelt werden?
*das heißt falls sie um 11:50°° Uhr angerufen müssen sie noch ausrücken, oder?*
Wenn die Rufbereitschaft bis 12:00 Uhr vereinbart ist, nach meiner Ansicht, ja
*Die Rufbereitschaft wird mit 12,5% gerechnet. Wie steht es mit der Zeit nach 13°°?*
Der Einsatz beginnt mit dem Anruf und zunächst gilt dann mal:
Für die Arbeitsleistung innerhalb der Rufbereitschaft einschließlich der hierfür erforderlichen Wegezeiten wird jede angefangene Stunde auf eine volle Stunde gerundet und mit dem Entgelt für Überstunden sowie etwaiger Zeitzuschläge nach Absatz 1 bezahlt.
Für eine ausführlichere Antwort beantworte doch bitte erstmal meine Frage oben.
Erstellt am 22.03.2010 um 19:46 Uhr von Maria
@ nicoline
Seminar bei Tobias Michel habe ich vom 15. - 19.03. in Brannenburg besucht.SUPER!!!
Leider lag die Maßnahme "Rufbereitschaft" erst nach meiner Rückkehr im Postfach, sie soll morgen Nachmittag in der BR-Sitzung behandelt werden.
Meiner Ansicht nach kann die Rufbereitschaft und deren Bezahlung nicht über 12°° hinaus gelten.
Nach 12°° müßte mindestens eine normale Arbeitsstunde + Sonntagszuschlag bezahlt werden, oder?
Bin auf eure Antworten sehr gespannt.