ein laden (einzelhandel), keine tarifbindung, betriebsrat vorhanden, keine betriebsvereinbarungen:
regelmässig wird der verkaufsraum erst nach ladenschluss aufgeräumt, im durchschnitt stets um die 20 min. täglich. für die kassiererinnen fallen täglich um die 30-35 min. für das abrechnen der kassen an.
handelt es sich bei den zeiten der nachbearbeitung (in beiden fällen) um zustimmungspflichtige überstunden?
ich wäre für die angabe der rechtsgrundlagen (gesetze, urteile), auf denen eure antworten sich gründen, ausgesprochen dankbar, um weitergehende recherchen vornehmen zu können. herzlichen dank!
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Arbeitsrecht