Nachbearbeitungszeiten nach Feierabend - zustimmungspflichtige Überstunden?
hallo, das folgende problem beschäftigt mich schon seit geraumer zeit, hoffentlich könnt ihr mir helfen:
ein laden (einzelhandel), keine tarifbindung, betriebsrat vorhanden, keine betriebsvereinbarungen:
regelmässig wird der verkaufsraum erst nach ladenschluss aufgeräumt, im durchschnitt stets um die 20 min. täglich. für die kassiererinnen fallen täglich um die 30-35 min. für das abrechnen der kassen an.
handelt es sich bei den zeiten der nachbearbeitung (in beiden fällen) um zustimmungspflichtige überstunden?
ich wäre für die angabe der rechtsgrundlagen (gesetze, urteile), auf denen eure antworten sich gründen, ausgesprochen dankbar, um weitergehende recherchen vornehmen zu können. herzlichen dank!
Community-Antworten (1)
22.03.2010 um 08:59 Uhr
Ich gehe mal davon aus dass es hier eine arbeitsvertragliche Abmachung gibt, wird ja anders auch garnicht zu machen sein, kannst ja nicht den Laden bis 17:00 aufhaben und bereits um 16:30 abrechnen. Auf jeden Fall ist zu prüfen ob da die tägl. Höchstarbeitszeit eingehalten wird und dass diese Zeiten auch bezahlt werden. Mitbestimmungsrechte auch über die Verteilung der AZ. Beginn und Ende, sowei Pausen.
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