Überstunden - bis wann ( wieviel Std. vor Feierabend) muss die GL Überstunden angeordnet haben?
Hallo, bis wann ( wieviel Std. vor Feierabend) muss die GL Überstunden angeordnet haben? Es kommt leider bei uns öffters vor, dass die Geschäftsleitung um 16 Uhr sagt wir sollen ein oder zwei Stunden länger arbeiten, obwohl wir bereits um 16.15 Feierabend haben.
mfg sassenach
Community-Antworten (14)
17.11.2009 um 22:03 Uhr
Ich hoffe das fragt kein BRM...
17.11.2009 um 22:22 Uhr
Nein, ich bin Mitarbeiter, der BR weis es aber auch nicht, deshalb meine Frage. sassenach
17.11.2009 um 22:26 Uhr
@sassenach Euer BR sollte dringend eine Schulung besuchen.
17.11.2009 um 22:30 Uhr
das ist richtig, kannst du mir bitte helfen.
17.11.2009 um 22:41 Uhr
@sassenach
Schaue einmal hier:
17.11.2009 um 22:44 Uhr
@sassenbach Da kann dir nur dein BR helfen.
17.11.2009 um 23:02 Uhr
Immi Da MUSS der BR helfen können! Wenn nciht, sollte sich dieser um sein Amt gedanken machen. Ich hoffe du gibst mir Recht...
Dennoch befürchte ich, dass hier ein BRM fragt, warum nur.... grübel
17.11.2009 um 23:05 Uhr
vielen Dank erwin deine antwort war die einzig brauchbare 1000-Dank
17.11.2009 um 23:06 Uhr
@sassenbach
ja eigentlich ist hier der BR dringend gefordert. Handelt der aber nicht, könnte der AN handlen, in dem er diese Mehrarbeit verweigert. Denn der AG hat im Rahmen der Billigkeit diese frühzeitig anzuordnen.
Nur, gerade in der heitigen Zeit als AN hier sein Recht zu fordern, ist leider nicht wirklich zu rateb. Denn die Folgen könnten unangenehm sein, auch wenn der AN Recht hätte.
Also, der AN der hier sein Recht fordert sich nimmr, sollte einen guten Arbeistrechtsschutz z.B. als Gewerkschaftsmitglied haben. Dann könnte er hier auch die Gewerkschaft um Hilfe bitten.
17.11.2009 um 23:32 Uhr
Das Verweigern von kurzfristig angeordneten Überstunden rechtfertigt nicht unbedingt eine fristlose Kündigung.“ Die Vorgesetzten müssten aber - sofern keine dringenden betrieblichen Interessen entgegenstehen - einen angemessenen Zeitraum zur Ankündigung einhalten. Im vorliegenden Fall sei eine Ankündigungsfrist von einigen Tagen erforderlich gewesen. (Landesarbeitsgericht Frankfurt, Urteil vom 13.01.2006, Az. 3 Sa 2222/04).
Das ist von erwins angegener Seite. Und die Worte "nicht unbedingt" sollte man gelesen haben.
17.11.2009 um 23:37 Uhr
@sassenach Ich bin da ganz dicht bei Immie. Dichter gehts gar nimmer. Dir mag Erwins Antwort gefallen, aber die Konsequenz hieraus möchte ich nciht beurteilen mögen.
Ich sage und behaupte noch immer, dass hier der einzig richtige Weg über den BR geht... Ob der AN hier im Recht ist, darum geht es nur sekundär. Primär ist es wichtig das MBR des BR auszuleben. Alles andere könnte fatale Folgen für den AN oder die AN haben. Immie erklärte warum...
18.11.2009 um 06:35 Uhr
Ohne zustimmung des Betriebsrates keine Überstunden ... Wenn du keine machen möchtest ,sag einfach NEIN !!! Der AG kann nicht einfach Überstunden anordnen und selbst wenn der Betriebsrat mal den Überstunden zustimmt,so heisst das noch lange nicht das man jede stunde machen muß.
@sassenach,sag einfach NEIN !!!
Und auch du darfst nicht mit der anordnung der GL gegen das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) verstoßen,ausserdem solltest du uns mal veraten was in deinem Arbeitsvertrag steht, ob es eine BV zu Mehrarbeit besteht und warum der BR nichts macht ???
MFG Troisdorfer
18.11.2009 um 21:19 Uhr
in meinem AV steht unter Arbeitszeit und Mehrarbeit: Die regelmäßige AZ beträgt zur Zeit 38,0 Stunden wöchentlich. Sie verteilt sich auf 5 Tage, in der Regel Montag bis Freitag. Die genaue Einteilung richtet sich nach den gesonderten betrieblichen Regelungen. Ansprüche aus den Leistungen von Mehrarbeit bestehen nur, wenn die Mehrarbeit von der GL angeordnet oder genehmigt worden ist. Über Beginn und Ende der Mehrarbeit hat die Arbeitnehmerin täglich Auszeichnungen zu machen und diese spätestens am folgenden Tage vom AG oder dessen Beauftragten gegenzeichnen zu lassen. -----Die AZ wurde vor 4 Jahren auf 40 Std, wöchentlich hochgesetzt ohne mehr Lohn.
Eine BV zu Mehrarbeit esteht nicht.
Wenn wir den BR fragen warum er nichts gegen die vielen kurzfristig angeordneten überstunden tut (es sind bei einigen MA 1-2 Stunden täglich und Samstags noch 4 Stunden) dann bekommen wir zur Antwort: Der AG hat das Recht Überstunden anzuordnen und da es erst spät (ab 15:30 Uhr)feststeht, wieviel Aufträge wir noch bekommen, ist das handeln der GL rechtens.
18.11.2009 um 21:25 Uhr
Na klasse... Vielleicht sollte sich der BR mal § 87 Abs 1 Nr 3 BetrVG durchlesen... Auch der Besuch von Seminaren könnte helfen Wissen zu erlangen...
Verwandte Themen
Top Arbeitsbedingungen, Top Arbeitszeiten, Top Gesamtklima - Eure Meinung dazu, wenn dies Eure Arbeitszeiten und Bedingungen wären?
ÄlterHallo, Eure Meinung dazu, wenn dies Eure Arbeitszeiten und Bedingungen wären. Vorher aber noch ein wenig Lektüre: BetrVG, § 90 Unterrichtungs- und Beratungsrechte . . . 2) Der Arbeitgeber ha
Überstunden
ÄlterLiebe Kollegen In unserer Firma werden seit ca 18 Monaten nur noch ein gewisser Teil der Überstunden mit Zuschlägen vergütet ,der Rest auf ein Zeitkonto gutgeschrieben und zwar 1:1 ohne jegliche Zusc
Krankheit von Teilzeitkräften
ÄlterHallo zusammen, ich bin relativ neu als BRV eingesetzt und hätte da mal eine Frage. Bei uns arbeitet eine Teilzeitkraft 18 Std. in der Woche. Diese 18 Std. werden als Durchschnitt mit 3,6 Std. pro T
Urlaubsberechnung / Was für eine Zensur geht hier eigentlich ab? Unfassbar!
ÄlterEilt ! hallo alle zusammen , wir der BR haben am Donnerstag Sitzung mit dem AG , und wollen generell etwas abklären haben was wir auf der Fortbildung gelernt haben bzw. worauf man uns aufmerksam gemac
Mal wieder das Busunternehmen Ruhezeit ( Streitpunkt mit FL.) Wer hat recht?
ÄlterGanz wichtige Frage. Ein MA arbeitet am Freitag im Liniendienst von 5:00 bis 14:30 hat 9,5 Std SZ dann Ruhezeit Der MA fängt nun Samstag um 0:30 wieder an und fährt bis 8:30 wieder 8 Std SZ ist da