W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Überstunden - bis wann ( wieviel Std. vor Feierabend) muss die GL Überstunden angeordnet haben?

S
sassenach
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, bis wann ( wieviel Std. vor Feierabend) muss die GL Überstunden angeordnet haben? Es kommt leider bei uns öffters vor, dass die Geschäftsleitung um 16 Uhr sagt wir sollen ein oder zwei Stunden länger arbeiten, obwohl wir bereits um 16.15 Feierabend haben.

mfg sassenach

7.139014

Community-Antworten (14)

D
DonJohnson

17.11.2009 um 22:03 Uhr

Ich hoffe das fragt kein BRM...

S
sassenach

17.11.2009 um 22:22 Uhr

Nein, ich bin Mitarbeiter, der BR weis es aber auch nicht, deshalb meine Frage. sassenach

I
Immie

17.11.2009 um 22:26 Uhr

@sassenach Euer BR sollte dringend eine Schulung besuchen.

S
sassenach

17.11.2009 um 22:30 Uhr

das ist richtig, kannst du mir bitte helfen.

I
Immie

17.11.2009 um 22:44 Uhr

@sassenbach Da kann dir nur dein BR helfen.

D
DonJohnson

17.11.2009 um 23:02 Uhr

Immi Da MUSS der BR helfen können! Wenn nciht, sollte sich dieser um sein Amt gedanken machen. Ich hoffe du gibst mir Recht...

Dennoch befürchte ich, dass hier ein BRM fragt, warum nur.... grübel

S
sassenach

17.11.2009 um 23:05 Uhr

vielen Dank erwin deine antwort war die einzig brauchbare 1000-Dank

E
Erwin

17.11.2009 um 23:06 Uhr

@sassenbach

ja eigentlich ist hier der BR dringend gefordert. Handelt der aber nicht, könnte der AN handlen, in dem er diese Mehrarbeit verweigert. Denn der AG hat im Rahmen der Billigkeit diese frühzeitig anzuordnen.

Nur, gerade in der heitigen Zeit als AN hier sein Recht zu fordern, ist leider nicht wirklich zu rateb. Denn die Folgen könnten unangenehm sein, auch wenn der AN Recht hätte.

Also, der AN der hier sein Recht fordert sich nimmr, sollte einen guten Arbeistrechtsschutz z.B. als Gewerkschaftsmitglied haben. Dann könnte er hier auch die Gewerkschaft um Hilfe bitten.

I
Immie

17.11.2009 um 23:32 Uhr

Das Verweigern von kurzfristig angeordneten Überstunden rechtfertigt nicht unbedingt eine fristlose Kündigung.“ Die Vorgesetzten müssten aber - sofern keine dringenden betrieblichen Interessen entgegenstehen - einen angemessenen Zeitraum zur Ankündigung einhalten. Im vorliegenden Fall sei eine Ankündigungsfrist von einigen Tagen erforderlich gewesen. (Landesarbeitsgericht Frankfurt, Urteil vom 13.01.2006, Az. 3 Sa 2222/04).

Das ist von erwins angegener Seite. Und die Worte "nicht unbedingt" sollte man gelesen haben.

D
DonJohnson

17.11.2009 um 23:37 Uhr

@sassenach Ich bin da ganz dicht bei Immie. Dichter gehts gar nimmer. Dir mag Erwins Antwort gefallen, aber die Konsequenz hieraus möchte ich nciht beurteilen mögen.

Ich sage und behaupte noch immer, dass hier der einzig richtige Weg über den BR geht... Ob der AN hier im Recht ist, darum geht es nur sekundär. Primär ist es wichtig das MBR des BR auszuleben. Alles andere könnte fatale Folgen für den AN oder die AN haben. Immie erklärte warum...

T
TROISDORFER

18.11.2009 um 06:35 Uhr

Ohne zustimmung des Betriebsrates keine Überstunden ... Wenn du keine machen möchtest ,sag einfach NEIN !!! Der AG kann nicht einfach Überstunden anordnen und selbst wenn der Betriebsrat mal den Überstunden zustimmt,so heisst das noch lange nicht das man jede stunde machen muß.

@sassenach,sag einfach NEIN !!!

Und auch du darfst nicht mit der anordnung der GL gegen das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) verstoßen,ausserdem solltest du uns mal veraten was in deinem Arbeitsvertrag steht, ob es eine BV zu Mehrarbeit besteht und warum der BR nichts macht ???

MFG Troisdorfer

S
sassenach

18.11.2009 um 21:19 Uhr

in meinem AV steht unter Arbeitszeit und Mehrarbeit: Die regelmäßige AZ beträgt zur Zeit 38,0 Stunden wöchentlich. Sie verteilt sich auf 5 Tage, in der Regel Montag bis Freitag. Die genaue Einteilung richtet sich nach den gesonderten betrieblichen Regelungen. Ansprüche aus den Leistungen von Mehrarbeit bestehen nur, wenn die Mehrarbeit von der GL angeordnet oder genehmigt worden ist. Über Beginn und Ende der Mehrarbeit hat die Arbeitnehmerin täglich Auszeichnungen zu machen und diese spätestens am folgenden Tage vom AG oder dessen Beauftragten gegenzeichnen zu lassen. -----Die AZ wurde vor 4 Jahren auf 40 Std, wöchentlich hochgesetzt ohne mehr Lohn.

Eine BV zu Mehrarbeit esteht nicht.

Wenn wir den BR fragen warum er nichts gegen die vielen kurzfristig angeordneten überstunden tut (es sind bei einigen MA 1-2 Stunden täglich und Samstags noch 4 Stunden) dann bekommen wir zur Antwort: Der AG hat das Recht Überstunden anzuordnen und da es erst spät (ab 15:30 Uhr)feststeht, wieviel Aufträge wir noch bekommen, ist das handeln der GL rechtens.

D
DonJohnson

18.11.2009 um 21:25 Uhr

Na klasse... Vielleicht sollte sich der BR mal § 87 Abs 1 Nr 3 BetrVG durchlesen... Auch der Besuch von Seminaren könnte helfen Wissen zu erlangen...

Ihre Antwort