Zeiterfassung
Hallo Ihr Lieben,
ich schildere Euch mal kurz:
Wir 220 Leute, Mittelständiges Unternehmen, Kunststoffindustrie. Bei Bemusterungen von neuen Teilen wird der Ablauf des Prozesses festgehalte, das heißt Start wenn der Materialschlauch aus dem Extruder kommt, und Ende wenn der MA das Teil komplett bearbeitet und verpackt hat. Dies wird bei uns natürlich vor kalkuliert, und dann wird durch diese Abmusterung geschaut ob das alles so hinhaut.
Dieser ganze Prozess lief bis jetzt immer von alleine, und hat auch nie jemandem in irgendeiner Wiese negativ aufgestoßen, bis jetzt ein Fachbereichs Leiter aus einer Laune heraus zum Projektmanagement gesagt hat, ohne Zustimmung des BR mach ich hier Garnichts mehr.
Meine Frage: Wie können wir am besten damit umgehen? Natürlich wissen wir um die Möglichkeit einer BV, gibt es aber nicht noch eine andere Möglichkeit dieses Thema kleiner zu gestalten? Und bitte keine blöden Kommentare in denen meine Sätze zitiert werden, ich bitte um ernst gemeinte Antworten.
Gruß Anqie
Community-Antworten (13)
30.03.2021 um 10:14 Uhr
Ich verstehe nicht wofür genau der Fachbereichsleiter eine Zustimmung des BR haben möchte? Habt ihr ihn da mal gefragt?
Für mich klingt das nach einem Arbeitsablauf. Informationspflichtig nach § 90 (1) Nr. 3, aber sonst?
30.03.2021 um 10:17 Uhr
Versteh ich irgendwie nicht. Was will der Fachbereichsleiter ohne Zustimmung des BR nicht mehr machen?
30.03.2021 um 10:25 Uhr
Ohne unsere Zustimmung will er diese Zeitaufnahme nicht mehr bei Bemusterungen durchführen. Haben wir nie verlangt oder gewollt und keiner weiß warum er jetzt auf diesen Zug aufspringt.
30.03.2021 um 10:34 Uhr
Ich würde das Thema auf der nächsten Sitzung als Punkt mit auf der Top nehmen und den Fachbereichsleiter dazu einladen. Dort kann er sich dann ja ausreichend erklären.
30.03.2021 um 10:41 Uhr
Es wäre einfach nur mal gut zu wissen, wie andere die vielleicht die gleiche Thematik schon durch haben das geregelt haben.
30.03.2021 um 10:45 Uhr
So wie ich es verstehe dienen die Zahlen zur Ermittlung der Produktions- und Herstellung zeit bei Neueinführung eines Produktes. Der BR könnte sich hier dann äußern, dass er keine Einwände hat wenn diese Zeiten erfasst werden (zu Kalkulationszwecken etc.) und klar machen das eine weitere Verwendung z.B. zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle nicht genutzt werden dürfen. Und auch nach Einführung nicht systematisch und /oder dauerhaft erhoben werden dürfen.
30.03.2021 um 11:07 Uhr
Warum keine BV? Das ist doch nun mal euer Job. Herummauscheln können viele.
30.03.2021 um 11:32 Uhr
Das hat ja nichts mit Herummauscheln zu tun, aber das Thema lief bis jetzt immer und bedarf unserer Auffassung nach keine BV. Ich denke doch das wir ins unserem Betrieb einschätzen können, was wir brauchen und was nicht! Kjarrigan so ähnlich haben wir uns das auch gedacht, dies einfach in einem Schriftstück festzuhalten.
30.03.2021 um 11:50 Uhr
"Kjarrigan so ähnlich haben wir uns das auch gedacht, dies einfach in einem Schriftstück festzuhalten."
Dann macht das doch einfach. Regelungsabrede ... BV ... wie es heißt ist doch egal.
30.03.2021 um 12:18 Uhr
Das Problem dürfte eigentlich nicht bestehen. Der Arbeitgeber darf sehr wohl die Zeit erfassen und das Verhalten und die Leistung kontrollieren. Er darf es nur nicht elektronisch machen. Bevor er zur elektronischen Kontrolle die dazu notwendige technische Einrichtung eingeführt hat benötigt er die Zustimmung des BR. Dann sollte die Leistungs- und Verhaltenskontrolle geregelt sein.
30.03.2021 um 13:57 Uhr
Ich bin da ganz beim dummen Hund den Fachbereichsleiter in die nächste Sitzung einladen und hören ob es bei diesem Arbeitsablauf irgendwelche mitbestimmungspflichtige Inhalte gibt. Wenn nein dann kann man dies dem AG mitteilen wenn ja dann sollte der BR auch nicht zu bequem sein hier eine BV zu machen.
30.03.2021 um 14:10 Uhr
Da ihr aus der Kunstoffindustrie kommt, ist bei euch sicher die IG BCE vertreten. Diese setzt meines Wissens bei Zeiterfassung auf REFA, wodurch ganz klare Regeln entstehen und der BR mit einbezogen ist. Vielleicht meint der Bereichsleiter das? Ansonsten bin ich mir auch nicht sicher was er meint.
30.03.2021 um 22:30 Uhr
@AnqieTy " aber das Thema lief bis jetzt immer und bedarf unserer Auffassung nach keine BV. Ich denke doch das wir ins unserem Betrieb einschätzen können, was wir brauchen und was nicht!"
Nichts für ungut, aber irgendwie beißt sich deine Aussage mit deinem Anliegen. Was in der Vergangenheit immer so gut lief muss ja in Zukunft nicht immer gut laufen. Oder hättet ihr vor 2 Monaten gedacht das da jetzt jemand um die Ecke kommt der wohl in irgend einer weise rechtliche Bedenken hat? Und wisst ihr jetzt was evtl in 2 Jahren sein kann? Was man in einer BV in Sack und Tüten hat schafft für die Zukunft Freiheit und Potential sich um andere Dinge zu kümmern.
Verwandte Themen
Berfreiung Zeiterfassung
ÄlterHallo ihr lieben, zum 01.01.wurde eine Kollegin zur Abteilungsleiterin befördert. Anhörung usw. alles in Ordnung. Wir haben im Haus eine elektronische Zeiterfassung. Von dieser Zeiterfassung war und
Widerspruch zwischen Betriebsvereinbarung und Arbeitsvertrag - zur Zeiterfassung?
ÄlterHallo unser AG macht sich Gedanken eine Zeiterfassung einzuführen. Wir hatten vor ein paar Jahren mal eine Zeiterfassung (ohne BR, daher Einzelvertraglich geregelt) diese wurde abgeschafft und bei den
Zeiterfassung per Fingerabdruck
ÄlterHallo, Bei uns im Betrieb wird die Zeiterfassung digital per Chip erfasst. Nun soll für einen Betriebsteil (Tagebau Montage) eine Zeiterfassung per Fingerabdruck in unseren Stützpunkten in den Tageba
GBV zur Einführung und Nutzung eines Personalinformationssytems
ÄlterHallo, Bei uns im Werk existiert eine digitale Zeiterfassung (Chip). Nun will der AG zusätzlich in unseren Stützpunkten eine Zeiterfassung per Fingerprint einführen. Es gibt keine BV zur Zeiterfassun
Mitbestimmungspflicht Zeiterfassung
ÄlterHallo Kollegen, Ich habe eine Frage bezüglich der Zeiterfassung. Wir sind ein 3-Schicht Betrieb mit einer elektronischen Zeiterfassung. Hier kommt es Regelmäßig über alle Schichten hinweg zu Fehl ste