Erstellt am 21.03.2010 um 09:52 Uhr von ridgeback
Rockenauer,
siehe Arbeitsstättenverordnung. Solltet ihr mehr als 20 Beschäftigte sein, wäre das ein Fall für den ASA.
Erstellt am 21.03.2010 um 10:19 Uhr von Rockenauer
Da habe ich bereits reingeschaut und die besagt doch nur, dass der Arbeitgeber Schutzkleidung stellen muss. Das löst das Problem im Sommer nicht. Ich habe etwas von 'arbeitsbedingter Erholungspause' gelesen, finde dazu aber keine rechtlichen Quellen.
Erstellt am 21.03.2010 um 10:27 Uhr von ridgeback
Eventuell findest Du im folgenden Urteil Ansatzpunkte:
LAG Schleswig-Holstein: Urteil vom 23.11.2006 - 6 Sa 339/05
Erstellt am 21.03.2010 um 10:31 Uhr von Paddy
Solche Regelungen findest du unter den "Berufsgenossenschaftlichen- Verordnungen" ,zum Teil aber auch über "Arbeitsstättenverordnung"
Leider ist das Thema nicht immer (so leicht) aus der Welt zu schaffen. Wir hatten dies Problem auch hier im hiesigen Stahlwerk. Dort lagen den ganzen Winter die Temperaturen ca. 2 Grad höher als im Freien, also auch schon mal minus 8-10 Grad.
Du kannst das Stahlwerk aber nicht baulich ändern oder abdichten, damit es wärmer wird. Also kann man das nur über "Aufwärmpausen" irgendwie schaffen. Wenn die Möglichkeit besteht die Halle aufzuwärmen, sollte dein Arbeitgeber die Möglichkeit auch ausschöpfen.
Erstellt am 21.03.2010 um 10:31 Uhr von ridgeback
http://www.verdi
bub.de/p_tipps/archiv/unertraegliche_temperaturen_am_arbeitsplatz_was_koennen_beschaeftigte_tun/
Erstellt am 21.03.2010 um 10:41 Uhr von Rockenauer
Puh, einheitliche Regelungen gibt es dann wohl nicht. Bisher wurde es abgelehnt, die Hallen zu erwärmen, das Lagergut ist ja nicht gefährdet ...
Aber ein paar interessante Hinweise habe ich auf jeden Fall von euch erhalten, vielen Dank!