Verteilung der Pausen nach dem Arbeitszeitgesetz
Hallo Liebe Kolleginnen und Kollegen,
es geht hier um die Ruhepausen nach dem Arbeitszeitgesetz.
Folgende Situation:
Wir sind ein Betrieb mit einer 35 Stunden/Woche. Die Arbeitszeit geht von Montag bis Donnerstag 6:00 bis 14 Uhr. Dort sind 30 Minuten Pausen aufgeteilt in je 15 Minuten enthalten.
Am Freitag ist die Arbeitszeit von 6:00 Uhr bis 11:15. Hier sind 15 Minuten Pause enthalten.
Wenn wir im Sommer viel zu tun haben, kommt es auch zu Mehrarbeit, und dann wird von Montag bis Donnerstag 6:00 bis 16:00 Uhr gearbeitet.
Nach dem ArbZG sollte von mehr als 9 Stunden Arbeitszeit zusätzliche 15 Minuten Pause gegeben sein.
Vor zwei Jahren war die Arbeitszeit bei Mehrarbeit von 6:00 bis 16:15 Uhr. Wir haben uns dann entschlossen, da die Kollegen in der Produktion uns gefragt haben, diese 15 Minuten zusätzliche Pause praktisch am Ende der Arbeitszeit zunehmen, und somit machen sie heute um 16 Uhr Feierabend.
Nun wurde uns gesagt, so dürften wir das nicht machen, da dies ja keine eigentliche Pause wäre.
Im ArbZG steht es nicht genau drin, wie die Pausen verteilt sein müssen.
Also liegen wir da Falsch?
Würde mich freuen, wenn mir da einer weiter helfen könnte.
MFG
Community-Antworten (9)
09.03.2010 um 10:10 Uhr
WorkersCouncil, bezüglich der Lage der Ruhepausen schreibt das ArbZG lediglich vor, dass Arbeitnehmer nicht länger als sechs Stunden ohne Ruhepause beschäftigt werden dürfen. Nach § 4 Satz 1 ArbZG muss die Arbeitszeit jedoch durch die Ruhepause unterbrochen werden, so dass die Arbeit nicht mit einer Pause beginnen oder enden darf. Da die Ruhepause der Erholung des Arbeitnehmers dienen soll, wird dieser Zweck nicht erfüllt, wenn die Pause in der ersten oder letzten Arbeitsstunde genommen wird.
09.03.2010 um 10:30 Uhr
Hallo Ridgeback,
erst mal Danke für deine schnelle Antwort.
Ok, habe dies nun verstanden, die Arbeitszeit muss unterbrochen sein.
Ist es denn ein Verstoß gegen das ArbZG, wenn die Kollegen es so wünschen.....???? Denn jeder ist ja froh über jede Minute die er früher zuhause ist, bei einer langen Arbeitszeit.
09.03.2010 um 10:42 Uhr
WorkersCouncil, Gesetze sind einzuhalten. Wünschen können sich die Kollegen viel....
09.03.2010 um 10:52 Uhr
Hallo -
diese Diskussion hat bei uns dazu geführt, dass das Zeiterfassungssystem den Kollegen die 15 Minuten als Pause abzieht - ob sie die Pause auch nehmen oder durcharbeiten, kontrolliert niemand. Sie arbeiten meist durch, wollen schließlich fertig werden und heimgehen können. So wird die oben beschriebene Verfahrensweise eben doch angewandt...
Unsere Kollegen wollten erreichen, dass sie die 15 Minuten am nächsten Tag wieder absetzen können. Das geht natürlich nicht.
Gruß von Saxonia
09.03.2010 um 11:20 Uhr
@Saxonia,
also du meinst..... Wo kein Kläger......da kein Richter ????????????
09.03.2010 um 11:55 Uhr
WorkersCouncil, Wo kein Kläger......da kein Richter ????????????
Die Aufgaben des BR sind Dir aber schon klar??
09.03.2010 um 12:09 Uhr
@ ridgeback.....
nö.......... Aber bin froh das hier welche sind, die mich auf den richtigen Weg bringen wollen? ;-)
09.03.2010 um 12:14 Uhr
WorkersCouncil,
**Aber bin froh das hier welche sind, die mich auf den richtigen Weg bringen wollen? **
Will das einer? Ich nicht.
09.03.2010 um 12:19 Uhr
@ridgeback,
----- Will das einer? Ich nicht. -------
Na....nun bin ich noch fröhlicher, das du es nicht bist........
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