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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen von Arbeitszeiten und Pausenregelungen

T
thueringer
Jan 2018 bearbeitet

Guten Tag,

in unserem Unternehmen gibt es unter anderem folgende Probleme:

Es ist Standard das für unsere Angestellten (Vollzeit) des Büros keinerlei Voraussetzungen geschaffen werden um die gesetzliche Pausenzeiten einzuhalten. Durch das Tagesgeschäft ist es leider nicht möglich den Arbeitsplatz zwecks Pause zu verlassen. Die nicht gemachten Pausen (0,5 Stunden pro Tag) werden auch nicht bezahlt. Da es sich auch um einen lupenreinen Bildschirmarbeitsplatz handelt wären eigentlich auch noch zusätzliche Pausen vorgeschrieben?!?

Ferner ist es Standard das die Schichtpläne immer wieder Schichtblöcke mit mehr als 10 Tage und 3 Schichten aufweisen; mitunter auch Schichtwechsel von Spätschicht auf Frühschicht. Dies betrifft auch die Lagerarbeiter. Auch Ihnen werden feste Pausenzeiten vorenthalten.

Die "Schichtplanung" erfolgt absolut willkürlich; ohne Rücksicht auf die Gesundheit der Mitarbeiter. Gespächsversuche mit den Verantwortlichen stiessen auf taube Ohren.

Ein Betriegsrat existiert nicht (130 MA) und würde auch schon in der Entstehung aufs Schärfste bekämpft.

Frage:

An wen könnte ich mich anonym wenden um zumindest die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen von Arbeitszeiten und Pausenregelungen durchsetzen zu lassen? Offen wird es nicht möglich sein, da mir ansonsten die sofortige Entlassung droht.

Stimmt es das Mitarbeiter mit Bildschirmarbeitsplätzen zusätzliche Pausen eingeräumt werden müssen? Wenn ja, wie lange sind die Pausenzeiten und wie häufig müssen diese in Anspruch genommen werden?

Mit freundlichen Grüßen

2.04102

Community-Antworten (2)

W
Werner

21.06.2005 um 15:30 Uhr

Eine Anlaufstelle ist die Berufsgenoossenschaft. Die zweite das zuständige Amt für Arbeitssicherheit. Da wird man sich um Eure Beschwerden kümmern.

Zu 2. Man sagt es sollen, wenn keine anderen Arbeiten angeboten werden, nach 50 Min Arbeit eine 10 Min Pause eingelegt werden.

K
Konrad

21.06.2005 um 17:37 Uhr

„Ein Betriebsrat existiert nicht (130 MA) und würde auch schon in der Entstehung aufs Schärfste bekämpft.“ Diese Aussage ist nichts NEUES sondern üblich. Selbst die vorgenannten Anlaufstellen werden ungern anonym tätig und es muss beweisbar sein!

Wenn der „Leidensdruck“ zu groß wird, tun sich nach der Arbeit ein paar gleichgesinnte Beschäftige zusammen, sprechen am besten mit der zuständigen Gewerkschaft, die leiten dann Wahlen für EUCH ein.

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