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Betriebsratsarbeit während Kurzarbeit

L
Linessi
Mrz 2021 bearbeitet

Hallo zusammen ich hoffe ihr könnt mir wieder einmal helfen, wir haben eine Betriebsvereinbarung mit den Arbeitgeber zur Kurzarbeit in Corona Zeiten abgeschlossen. Wir haben einen Neuanfang mit einem neuen Investor. Haben leider noch keine konkreten Aufträge, daher die Kurzarbeit um noch weitere Entlassung zu verhindern. In unserer Kurzarbeits BV ist geregelt dass alle Arbeitnehmer/ innen in Kurzarbeit (gerecht Verteilung ) alle Abteilungen gehen. Leider hat man im Nachhinein festgestellt, dass es doch einige Abteilungen gibt die nicht im Kurzarbeit geschickt werden können. Hier nun meine Frage: Können wir einer Änderung der Kurzarbeit kurzfristig zustimmen oder muss die BV Kurzarbeit neu geschlossen werden. Informationen kommen nur sporadisch, und der gesamte Betriebsrat ist auch in Kurzarbeit also zu Hause. Danke an alle

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Community-Antworten (4)

C
celestro

30.03.2021 um 13:13 Uhr

Wo siehst Du den Unterschied zwischen Änderung und Neuabschluss? wunder

K
kratzbürste

30.03.2021 um 13:47 Uhr

Ein Blick in den § 77 BetrVG hilft weiter. Eine Abweichung von einer BV ist mit Zustimmung ded BR möglich. Ich empfehle eine kleine ergänzende Vereinbarung zur bestehenden BV.

M
Mathias8282

30.03.2021 um 14:19 Uhr

Eigentlich regelt die Kurzarbeit BV ja nur das Kurzarbeit durchgeführt werden darf und welche Bereiche davon betroffen sind, sowie die Dauer. Es ist einfacher, wenn in einer solchen BV nur das Grundgerüst geregelt ist, die Feinabstimmungen dann so besprochen werden. Wie die genaue Verteilung von Kurzarbeit, muss meistens eh von Monat zu Monat betrachtet werden, schließlich kann es in manchen Bereichen ja zu einem kurzen erhöhten Arbeitsauftrag kommen, in denen dann die Kurzarbeit ausgesetzt werden muss.

Z
zuckertuete

30.03.2021 um 16:58 Uhr

Wir haben seit 12 Monaten Kurzarbeit und regeln monatlich, welche Bereiche, Abteilungen, Mitarbeiter kurzarbeiten. (monatliche Zusatzvereinbarungen zur eigentlichen BV Kurzarbeit) In dieser haben wir u.a. vereinbart, das der Betriebsratsvorsitzende, Personalchef und Vertrieb von der Kurzarbeit ausgenommen sind. Klappt bisher gut.

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