W.A.F. LogoSeminare

Neue Eingruppierung nach Fachausbildung

P
Passat
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! Wer kann uns weiterhelfen! 3 Mitarbeiter von uns haben eine 2-jährige Fachausbildung absolviert und alle im November erfolgreich bestanden. Jetzt war am 23.Februar Zeugnisübergabe( auf dem Zeugnis stand, das am 3.11.2009 die Ausbildung erfolgreich bestanden wurde), unsere Personalabteilung will die Höhergruppierung in eine neue Entgeldgruppe ( von EG 8a in 9a)aber erst ab 01.03.2010 vornehmen. Ungerecht finden wir, da die Mitarbeiter auch im Interesse des Unternehmens diese Ausbildung absolviert haben. Hat irgendjemand auch solch eine Erfahrung gemacht? Gibt es eine Richtlinie,tarifliche Regelung oder gar einen Gesetzestext, mit dem wir gegenüber der Personalleiterin argumentieren können? Dankeschön für Eure Antworten

69004

Community-Antworten (4)

K
Kölner

20.03.2010 um 09:44 Uhr

@Passat Was für eine Ausbildung haben die Krankheits- und Gesundheitspfleger denn gemacht? Und wann werden sie denn mit ihrer Ausbildung eingesetzt?

N
nicoline

20.03.2010 um 11:31 Uhr

Kölner Was für eine Ausbildung haben die Krabkheits- und Gesundheitspfleger denn gemacht? FWB für Psychiatrie, Gerontopsychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, OP, Anästhesie und Intensiv sind möglich.

Passat In der Regel wird ein Weiterbildungsvertrag über 2 Jahre abgeschlossen und der AG zahlt ab Vorlage des Abschlusszeugnisses. Ich habe keine Vorschrift gefunden, die ihn verpflichtet, eher zu zahlen.

K
Kölner

20.03.2010 um 11:47 Uhr

@nicoline Ach so...? ;-)

N
nicoline

20.03.2010 um 11:57 Uhr

@Kölner Ach so 1. ? Ach so 2. ? Ach so beides ? Antwort alles: ja, ja ! ;-)))))

Ihre Antwort