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Ende der Lohnfortzahlung

K
karlamarx
Nov 2016 bearbeitet

Kann der AG nach Ende der Lohnfortzahlung, also wenn schon Krankengeld bezogen wird, eine Bescheinigung (AU, Auszahlungsschein....) vom kranken AN verlangen? Meine Recherche hat völlig gegensätzliche Ergebnisse bis jetzt erbracht. Wer weiß wirklich bescheid? Vielen Dank

63003

Community-Antworten (3)

D
diealte

17.03.2010 um 22:16 Uhr

Ja, kann er! Wenn der AN diese nicht vorlegt Abmahnung und dann Kündigung

O
okiscorpion

18.03.2010 um 00:19 Uhr

Jeder Arbeitnehmer ist auch nach Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung (§ 3 Abs. 1 EFZG) verpflichtet, seinem Arbeitgeber bei Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit gem. § 5 Abs. 1 S. 2 - 4 EFZG eine ärztliche Arbeitsunfähigkeits-Folgebescheinigung vorzulegen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt in seinem Urteil vom 24.04.1996 so entschieden (Az.: 3 Sa 449/95). Als Begründung hat das Landesarbeitsgericht angeführt, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung habe nicht nur den Zweck, die Tatsache der Arbeitsunfähigkeit durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Sie soll vielmehr den Arbeitgeber aufgrund der ärztlichen Angaben über die voraussichtliche (Fort-) Dauer der Arbeitsunfähigkeit auch in die Lage versetzen, möglichst frühzeitig die wegen des fortgesetzten Ausfalls des Arbeitnehmers notwendig werdenden betrieblichen Dispositionen zu treffen. Erforderlich sei nicht, daß der Arbeitnehmer sich behandeln lasse, sondern lediglich, daß er seine Arbeitsunfähigkeit attestieren lasse.

K
karlamarx

18.03.2010 um 19:21 Uhr

Vielen Dank okiscorpion. Eine gute Antwort mit AZ, so mag ich es. Ich denke aber, dass die Ärzteschaft für solch eine AU (neben dem Auszahlungsschein) Geld vom Patienten will. Diese Forderung ist laut kassenärzt. Vereinigung aber nicht berechtigt, aber den Ärger hat man trotzdem.

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