Gerecht
prinzipiell schließe ich mich der Antwort von kriegsrat an, aber , vielleicht kann man ja noch ein paar Denkanstöße zu dem Problem geben.
Grundsätzlich gilt zunächst mal, krank ist "wie gearbeitet." Schwierig zu beweisen, "wie gearbeitet" gewesen wäre, ist es dann, wenn es keinen Dienstplan/Arbeitsplan/ Arbeitseinteilung gibt, denn das Entgeltfortzahlungsgesetz schreibt vor, dass die Arbeit zu bezahlen ist, die ausgefallen wäre. Nun kann der AG natürlich auch nicht einfach behaupten, dass der Kranke, genau wie seine arbeitenden Kollegen, einfach die Arbeit abgebrochen hätte.
Nachfolgend ein Urteil, von dem ich persönlich nicht ganz sicher bin, ob es Euch etwas nützt, da ich mich im Baugewerbe und auch mit den dazugehörigen Tarifen überhaupt nicht auskenne:
Krank im Zeitkonto
Ist die Arbeitszeit längere Zeit ungleichmäßig verteilt worden und hätte ein AN Zusatzschichten oder längere Schichten leisten müssen, wenn er nicht krank geworden wäre, dann müssen ihm diese Zeiten im Krankheitsfall auf dem Zeitkonto gutgeschrieben werden. Eine betriebliche Regelung, wonach Zeitschulden nur durch tatsächliche Arbeitsleistung ausgeglichen werden können, verstößt gegen das Lohnausfallprinzip des § 4 Abs.1 EntgFG.
(BAG vom 13.02.2002 5 AZR 470/00)
Das gilt natürlich auch, für verkürzte Schichten. Aber egal, was jetzt richtig ist, letztendlich muss der AN, wenn er nach seiner Ansicht zu wenig Geld erhalten hat, den Anspruch individualrechtlich gegen den AG durchsetzen, als BR könnt Ihr da nur unterstützen und deswegen solltet Ihr Euch schlau machen, was im evtl. geltenden TV steht, einen Kommentar zum EntFG wälzen und noch mal mit der Gew. sprechen. Mehr kann ich Dir, zumal ich ja nur Bedienung bin hier, auch nicht raten.
Trotzdem Frohe Weihnacht, einen guten Rutsch und viel Erfolg.