Keine Lohnfortzahlung bei Regen?
Wir haben folgendes Problem: Mehrfach wurde krankgeschriebenen Mitarbeitern kein Krankengeld bezahlt wenn während der Krankschreibung die Kollegen z.B. wegen starkem Regen die Arbeit eingestellt haben.(KEINE Schlechtwetterzeit !)Haben die Kollegen dann z.B. nur 2 Stunden gearbeitet,dann wurden dem krankgeschriebenen Kollegen auch nur 2 Stunden Lohnfortzahlung gewährt. Teilweise wurden bis zu 2 Tagen mit dieser Begründung keine Lohnfortzahlung gewährt. Angeblich steht das so im Tarifvertrag. Die Gewerkschaft BAU weis davon aber gar nicht´s. Wie helfe ich den Kollegen jetzt ? Was ist der richtige Weg ?
Community-Antworten (32)
22.12.2009 um 12:27 Uhr
Moment mal ? Krankschreiben wegen starken Regens ??? Bringst du da was durcheinander ? Lohnfortzahlungen gibt es für die gesammte Zeit die man Krankgeschrieben ist,bis zu 6 Wochen,dann folgt das Krankengeld der Krankenkasse(Gesetzlich). Wenn die Kollegen wegem starken Regens die Arbeit vorzeitig beenden,steht ihnen natürlich keine Lohnfortzahlung zu ... MFG Troisdorfer
22.12.2009 um 12:30 Uhr
Er meint das anders. Nicht die Kranken haben die Arbeit vorzeitig beendet, sondern die anderen Mitarbeiter aus dem Team. Und da diese dadurch weniger Geld bekamen, wurde auch die Lohnfortzahlung um diesen Betrag gekürzt. Verwunderlich ...
22.12.2009 um 12:32 Uhr
@ gerecht
?????
wie kann man während einer krankschreibung die arbeit einstellen ? entweder man ist krankgeschrieben oder man arbeitet oder wird man wegen starkem regen krankgeschrieben ?
schreibt euren AG an, er soll euch den betreffenden passus, auf den er sich bezieht, nennen, dann wird schon was kommen.............
ansonsten , individuelle ansprüche müssen individualrechtlich durchgesetzt werden aber ihr als BR solltet darauf achten, daß tarifverträge eingehalten werden (§ 80 Abs.1 punkt1) es kann euch also nicht reichen, daß die gewerkschaft nur sagt, davon weiß sie nichts und gut is......
ich hoffe mal, die betroffenen sind gewerkschaftsmitglieder.....................
22.12.2009 um 12:34 Uhr
@ tanzbär
ach so meint er das..........verwunderlich.....
22.12.2009 um 12:42 Uhr
Tanzbär,Ich staune,wie konntes du das daraus lesen ??? Respekt !!!
22.12.2009 um 12:49 Uhr
ich finde es auch mehr als verwunderlich, daß kollegen, wenn sie denn aus gründen, die sie nicht zu vertreten haben (witterung), die arbeit einstellen müssen, dafür nichts bezahlt bekommen, das ist betriebsrisiko, das der AG tragen muß
oder ist das so im tarifvertrag geregelt ?
22.12.2009 um 12:51 Uhr
Gemeint ist doch eindeutig das die Kollegen von denenen die Krank geschrieben sind die Arbeit vorzeit beendet haben,wegen starkem Regen. Bitte erst richtig lesen und dann auch nur antworten wenn man Ahnung davon hat !
Es ist definitiv unzulässig das Krankengeld bzw. die Lohnfortzahlung zu kürzen ! Das ist gesetzlich geregelt und daran gibt es nix zu rütteln.
Ich würde vor´s Arbeitsgericht gehen da hier eindeutig Betrug an den Mitarbeitern vorliegt !
22.12.2009 um 12:58 Uhr
@Ostalbär Wollen wir mal abwarten bis Du mal mit einem Ratschlag nicht so ganz den Punkt triffst.
@all Käme hier nicht § 615 BGB Anahmeverzug bei Betriebsrisiko in betracht?
22.12.2009 um 13:01 Uhr
Bei uns wird das genauso gemacht ! Wir sind eine mittelständige Baufirma in Aalen/BW. Muss die Arbeit abgebrochen werden wegen extrem schlechter Witterung dann muss man Urlaub schreiben oder man verzichtet auf die Stunden oder man greift auf das Arbeitszeitkonto zurück,sofern man eines hat.
Sind Kollegen krankgeschrieben , so bekommen sie pro Tag nur soviel Lohnfortzahlung wie gearbeitet wurde. Das heist so wie auch oben in dem Beitrag beschrieben-Brechen die Kollegen die Arbeit z.B. nach zwei Stunden ab so bekommt der der Zuhause Krank im Bett liegt auch nur zwei Stunden Lohnfortzahlung gezahlt !
Kann hier wirklich einer konkret sagen ob das überhaubt zulässig ist ?
Wie kann man sich rechtlich dagegen wehren ?
Ich bedanke mich für Antworten die uns weiterhelfen ...
22.12.2009 um 13:15 Uhr
checkliste :
gibt es einen tarifvertrag, der gilt ? was ist darin geregelt ? wenn nicht, dann... was steht im arbeitsvertrag ?
was steht im gesetz ? sind evtl. regelungen im arbeitsvertrag mit dem gesetz vereinbar ?
was ist evtl in betriebsvereinbarungen geregelt ? wären die auch gültig oder würden die unter den § 77,3 fallen?
bevor dies nicht alles abgecheckt ist, kann man nur vermuten, daß hier irgendwas nicht korrekt abläuft.......................
außer natürlich ostalbbär, der hat nämlich ahnung......................
22.12.2009 um 13:52 Uhr
Meinen ersten Recherchen nach gelten bei Winterausfall und Schlechtwetter die selben Regelungen wie bei Kurzarbeit. Hilfestellung könnte dann hier die §214 Abs. 2 SGB III, und §172 SGB III sein; wenn ich das richtig interpretiere.
22.12.2009 um 14:19 Uhr
ostalbbär ... ohne Worte ???
22.12.2009 um 15:46 Uhr
@gerecht
Also erst einmal, hat der AG recht, wenn er die ausgefallenen Stunden außerhalb der Schlechtwetterzeit nicht vergütet. Dazu siehe den BRTV für das Baugewerbe § 4 Ziffer 6.1. Nun mit der Krankschreibung wird es heikel. Wir haben das mal so gelernt: Was wäre wenn! Also wenn ich nicht krank gewesen wäre, wäre ich dann arbeiten? Oder wäre ich, wie meine Kollegen, dann nach Hause geschickt worden? Mir ist aber so ein Fall hier in unserer Region bis jetzt überhaupt nicht bekannt. Zum Glück. Ich würde mich auf alle Fälle an den zuständigen Branchensekretär bzw. Rechtssekretär wenden. Auf alle Fälle würde ich das so nicht hinnehmen. Nicht zu vergessen ist hier auf alle Fälle die Geltendmachung gegenüber dem AG(Frist von 2 Monaten), sonst sind ja eh alle Ansprüche weg.
22.12.2009 um 18:03 Uhr
Das ist hier wohl eher ein PROLETEN-FORUM , kein Betriebsratsforum !
Soviel substanzloses Geschreibsel,so viel Dummheit,da ist es kein Wunder das uns die Arbeitgeber lachend die Hosen ausziehen !
Wenn ihr dem Mann nicht helfen könnt,wenn ihr keine Ahnung habt ja nicht einmal den eingestellten Text richtig interpretieren könnt dann schmiert hier bitte auch nicht herum. Sauft euer Bier und grölt weiter am Stammtisch herum !
22.12.2009 um 18:09 Uhr
"....Sauft euer Bier und grölt weiter am Stammtisch herum !..." Yes we can !!
22.12.2009 um 18:14 Uhr
Halleluja, Amen. Wie wär's, wenn Du, statt hier substanzlos rumzupöbeln dem Mann dann mit Deiner vohandenen Ahnung substantiiert hilfst, ansonsten kannst Du Dich hier gerne ver...............
22.12.2009 um 19:48 Uhr
Nicoline,du bist hier bestimmt die Bedienung , naja , er hat wohl Recht mit den Proleten !
22.12.2009 um 20:05 Uhr
Hahaha Obama ... Kannst du helfen oder nur beleidigen ??? Lass mal hören wie du Gerecht helfen kannst !!! Und änder nicht dauernd deinen NICK,deine IP ist schon gespeichert ! MFG Troisdorfer
22.12.2009 um 20:33 Uhr
Troisdorfer .......deine IP ist schon gespeichert !
Haben wir den heute schon den 1. April???
22.12.2009 um 21:08 Uhr
Gerecht Ich gehe nicht davon aus, dass es rechtens ist hier das Arbeitgeberrisiko auf den Arbeitnehmer abzuwälzen. Auch in einem TV dürfte keine Regelung, die Genanntes zulässt, enthalten. Soweit mir bekannt, gibt es im Baugewerbe bei Arbeitsabbruch wegen schlechtem Wetter, einen Ausgleich aus der Schlechtwetterkasse. Aber dafür muss dort auch eingezahlt werden.
Das Verhalten des AG ist schlichtweg rechtswidrig. Die nicht gezahlten Zeiten auflisten und die Nachzahlung verlangen. Verweigert der AG eine Nachzahlung, kann der Betroffene 3 Jahre rückwirkend die entsprechende Geldsumme, über das ArbG einfordern.
23.12.2009 um 07:21 Uhr
@diealte ... nee es ist Weihnachten ;-) ... aber sach mal,hast du denn keine IP ? Bist du tatsächlchlich Anonym im Internet unterwegs ? MFG Troisdorfer
23.12.2009 um 12:03 Uhr
@Troisdorfer
doch ich habe wie jeder eine IP. Doch zum einen kann man IP verschleiern, dürfte auch die so denke ich bekannt sein, wenn du diese Themen verwndest. genau so wie, dass kein anderer Teilnehmer hier diese erkennen kann. Nur der Provider könnte diese feststellen.
Also, nur Dumme fallen auf solche Aussagen herein.
Das BKA wäre bestimmt sehr daran interessiert zu erfahren, wenn du bessere Infos hättest ;-))
Es kann natürlich sein, dass du dir zu Weihnachten diese bessere Erkenntnis gewünscht hast. Doch es sei dir gesagt, man kann sich zu Weihnachten sehr viel wünschen, doch vieles geht nicht in Erfüllung.
23.12.2009 um 14:13 Uhr
@diealte zum einen kann man IP verschleiern Darauf würde ich mich nicht verlassen ! Ich halt diese Aussage für völlig Naiv ;-)
Die bessere Erkenntnis solltest doch besser du dir Wünschen ....
Aber jeder darf darüber Denken wie es im beliebt !
PS:Was denkst du wie das BKA ihre Online Razzien durch führen (Vorratsdatenspeicherung)?
Heut zu Tage fast unmöglich seine IP zu verschleiern denn alle Anonymizer Programme machen nichts weiter als alle Dateien zu löschen die sonst auf dem Rechner verbleiben Cookies, Cache, Historie ..... Desweiteren nutzen sie Server über die man Surft. Diese Server speichern aber genau das selbe (also IP´s und angesurfte Seiten) meistens ist es sogar so Frach das Persöhnliche Profile erstellt werden die dann für Mail Spam benutzt werden.
Zeit, IP, Host, Browsertyp und Betriebsystem. Alle diese Daten werden, beim Aufrufen einer Webseite, jeweils auf dem entsprechenden Ziel Server geloggt. Diese Daten sind jederzeit abrufbar.
Wenn eine E-Mail oder ein Usenet Posting versendet wird, ist nicht nur die Nachricht enthalten, sondern es wird auch ein Kopfabschnitt, der sogenannte Header, in dem die Identität des Absenders, d. h. Realname, reale E-Mailadresse, Mailserver und der Mailversandpfad, das verwendete Programm und vieles mehr übertragen wird.
Mit anderen Worten: Der arglose User hinterläst im Internet unaufhörlich seine Spuren. Damit ist es möglich den Nutzer rückzuverfolgen und, wenn gewollt, zu identifizieren.
Die IP. ist unser individuelles Kennzeichen im Internet! Vergleichbar mit unserer Hausnummer.
Das IP-Protokoll definiert die Grundlage aller Datenkommunikationen im Internet. Unter IP verstehen wir hier, die Adressierung im Internet. Also die Adresse des Users bzw. die Adresse der aufgerufenen Seite im Internet. Diese Adresse hat eine Vier Punkte Form. Beispiel: 255.65.12.5
Da jeder User eine eindeutige IP hat, ist er hiermit eindeutig zu identifizieren.
Wenn man sich mit Hilfe eines Providers Zugang zum Internet verschafft (Modem, ISDN, TDSL), erhält man eine IP zugeteilt. Damit besteht also immer ein Zusammenhang zwischen Wohnort, Name, Telefonnummer und IP. Dies wird beim Provider gespeichert(Vorratsdatenspeicherung)!
Rufen wir eine beliebige Seite im Internet auf, wird die IP und die aktuelle Zeit auf dem Zielserver gespeichert! Man könnte somit theoretisch jede Bewegung eines Users im Internet dokumentieren.
Möglichkeit anonym zu surfen. Man benutzt entsprechende Internetdienste. In diesem Fall wird die eigene IP beim entsprechenden Dienst zwar gespeichert. Der Zielserver kann aber nur die IP des Proxyservers sehen. Die Rückverfolgung einer IP nennt man "Tracerouting".
Aber egal ... Ich bin auch Anonym,du kennst mich nicht ! ;-)
23.12.2009 um 15:00 Uhr
Danke für die (( Hilfe )) !
Statt einer Antwort die uns weiterhilft den Arbeitgebergaunereien ein Ende zu setzten wird hier über IP´s diskutiert...
Ich möchte dazu nicht ( Herumpöpeln ) wie es der Naseweis gerne ausdrückt ich schreibe dazu nur...Ohne Worte !
Leute , wir brauchen Fakten die uns wirklich weiterhelfen !
23.12.2009 um 15:34 Uhr
@Gerecht,hier ist kein Arbeitsgericht,fakten habt ihr in eurem Betrieb,was #ihr als Betriebsrat daraus macht,lieg ganz allein in euren Händen und die zwei Antworten Über IPs von 24 Antworten sind echt nicht Rede wert ! Eine 100%tige Antwort wird dir hier kiner auf deine frage geben können ... Ihr als Betriebsrat müsst schon noch was selber tun ;-) MFG Troisdorfer
Und Anregungen waren schon mehr als genug. Sie Antwort: 138593 138557 138544 138555 Z.b.s
23.12.2009 um 20:15 Uhr
Danke für Nicht´s !
Troisdorfer ist der Weltmeister für warme Luft,viel schreiben und keine Aussage !
Ich freu mich schon auf die böse Antwort ! Haha
Schöne Weinachten Kollegen !
23.12.2009 um 20:27 Uhr
@Gerecht Nicht alle wünsche gehen zur Weihnachtszeit in Erfüllung.
23.12.2009 um 22:38 Uhr
Gerecht,du hast Recht und ich hab meine Ruh ! Bitte gern geschehen ...mfg Troisdorfer.
23.12.2009 um 23:30 Uhr
Gerecht prinzipiell schließe ich mich der Antwort von kriegsrat an, aber , vielleicht kann man ja noch ein paar Denkanstöße zu dem Problem geben. Grundsätzlich gilt zunächst mal, krank ist "wie gearbeitet." Schwierig zu beweisen, "wie gearbeitet" gewesen wäre, ist es dann, wenn es keinen Dienstplan/Arbeitsplan/ Arbeitseinteilung gibt, denn das Entgeltfortzahlungsgesetz schreibt vor, dass die Arbeit zu bezahlen ist, die ausgefallen wäre. Nun kann der AG natürlich auch nicht einfach behaupten, dass der Kranke, genau wie seine arbeitenden Kollegen, einfach die Arbeit abgebrochen hätte. Nachfolgend ein Urteil, von dem ich persönlich nicht ganz sicher bin, ob es Euch etwas nützt, da ich mich im Baugewerbe und auch mit den dazugehörigen Tarifen überhaupt nicht auskenne: Krank im Zeitkonto Ist die Arbeitszeit längere Zeit ungleichmäßig verteilt worden und hätte ein AN Zusatzschichten oder längere Schichten leisten müssen, wenn er nicht krank geworden wäre, dann müssen ihm diese Zeiten im Krankheitsfall auf dem Zeitkonto gutgeschrieben werden. Eine betriebliche Regelung, wonach Zeitschulden nur durch tatsächliche Arbeitsleistung ausgeglichen werden können, verstößt gegen das Lohnausfallprinzip des § 4 Abs.1 EntgFG. (BAG vom 13.02.2002 5 AZR 470/00) Das gilt natürlich auch, für verkürzte Schichten. Aber egal, was jetzt richtig ist, letztendlich muss der AN, wenn er nach seiner Ansicht zu wenig Geld erhalten hat, den Anspruch individualrechtlich gegen den AG durchsetzen, als BR könnt Ihr da nur unterstützen und deswegen solltet Ihr Euch schlau machen, was im evtl. geltenden TV steht, einen Kommentar zum EntFG wälzen und noch mal mit der Gew. sprechen. Mehr kann ich Dir, zumal ich ja nur Bedienung bin hier, auch nicht raten. Trotzdem Frohe Weihnacht, einen guten Rutsch und viel Erfolg.
25.12.2009 um 17:19 Uhr
Vielen Dank für die Antwort !
Antwort 29 ! Den Müll vorher hätte es wirklich nicht gebraucht,da hätte ich mir auch das gelabbere von meinem (Chef) anhören können !
27.12.2009 um 17:51 Uhr
Gott Lob bin ich KEIN Kollegen von dir !
28.12.2009 um 14:21 Uhr
Troisdorfer , richtig deutsch schreiben klappt wohl auch nicht so ? Heute schon wieder Durst gehabt ? ;-) Naja , ich will mal ein Auge zudrücken , es sind ja Feiertage !
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