Bildungsurlaub in Bayern bei Anstellung bei einer NRW-Gesellschaft?
Hallo zusammen,
folgende Situation: Unsere Muttergesellschaft hat ihren Sitz in Bonn und damit NRW. Diese Gesellschaft betreibt zwei Institute, eines in Hagen (NRW) und eines in München (Bayern). Die Mitarbeiter in beiden Instituten sind offiziell Angestellte der Muttergesellschaft in Bonn und haben identische Arbeitsverträge die kurzgefasst nur die Anlehnung an den TVöD beinhalten. Die Frage die sich daraus ableitet ist, welche Landesgesetze für die Mitarbeiter in München gelten. Spezieller ist die Frage ob die Münchener Anrecht auf Bildungsurlaub nach dem NRW Gesetz haben, oder eben kein Anrecht, weil es in Bayern keinen Bildungsurlaub gibt. Kann mir da jemand weiterhelfen?
Community-Antworten (1)
25.03.2010 um 12:20 Uhr
Hallo moffgat,
da es kein bundeseinheitlich gültiges Bildungsurlaubsgesetz gibt, gelten entsprechende landesrechtliche Regelungen. Wenn es in einem Bundesland keine entsprechende gesetzliche Anspruchsgrundlage gibt, denke ich, kann ein in so einem Bundesland tätiger Arbeitnehmer einen solchen Bildungsurlaub auch nicht in Anspruch nehmen.
Gruß
Aggi
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