Anfang des Jahres wurde unsere Gesellschaft A(drei Standorte mit 60, 70 und 110 Mitarbeiter) mit einer anderen Gesellschaft B(ein Standort 160 Mitarbeiter) in Gesellschaft B verschmolzen und danach in Gesellschaft C umbenannt. Gesellschaft A hat/hatte einen GBR und Gesellschaft B einen BR. Gibt es ein Übergangsmandat für den GBR und wer ist für die Einberufung der konstituierenden Sitzung des "neuen" GBR zuständig.