Erstellt am 25.04.2018 um 10:16 Uhr von Pjöööng
Nach der Beschreibung käme hier ja eher ein Restmandat als ein Übergangsmandat in Frage.
Mir fehlt im Augenblick die Phantasie mir vorzsutellen welche Dinge solch ein Übergangs- oder Restmandat umfassen soll.
Weder im §§ 21a,b, noch im § 51 finde ich einen Hinweis auf ein solches Übergangs- oder Restmandat.
Ergibt keinen Sinn und wird nicht geregelt. also eher nein.