Feiertagsabwicklung bei einem unterbrochenem Drei-Schicht-System
In einem Teilbereich unseres Betriebes wurde vor kurzer Zeit ein unterbrochenes Drei-Schicht-System eingeführt. Das heißt, die Mitarbeiter arbeiten von Montag bis Freitag in Früh-,Spät-, oder Nachtschicht. Am Wochenende frei. Nun meine Frage: Wie werden Feiertage (ganz konkret Karfreitag und Ostermontag) behandelt? Nach unserer Ansicht müssten diese Tage frei sein. Wir sind uns aber nicht ganz sicher, wenn ja, wo kann man (außer im Tarifvertrag) dazu konkrete Aussagen finden?
Community-Antworten (1)
16.03.2010 um 11:46 Uhr
Im Arbeitszeitgesetz: http://bundesrecht.juris.de/arbzg/ und im Entgeltfortzahlungsgesetz: http://bundesrecht.juris.de/entgfg/
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