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Feiertagsabwicklung bei einem unterbrochenem Drei-Schicht-System

A
Anita
Nov 2016 bearbeitet

In einem Teilbereich unseres Betriebes wurde vor kurzer Zeit ein unterbrochenes Drei-Schicht-System eingeführt. Das heißt, die Mitarbeiter arbeiten von Montag bis Freitag in Früh-,Spät-, oder Nachtschicht. Am Wochenende frei. Nun meine Frage: Wie werden Feiertage (ganz konkret Karfreitag und Ostermontag) behandelt? Nach unserer Ansicht müssten diese Tage frei sein. Wir sind uns aber nicht ganz sicher, wenn ja, wo kann man (außer im Tarifvertrag) dazu konkrete Aussagen finden?

1.32001

Community-Antworten (1)

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Petrus

16.03.2010 um 11:46 Uhr

Im Arbeitszeitgesetz: http://bundesrecht.juris.de/arbzg/ und im Entgeltfortzahlungsgesetz: http://bundesrecht.juris.de/entgfg/

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