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Arbeitsfrei bei 5 Tage Woche

E
Engel
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben Haustarif und eine 5 Tage Arbeitswoche. Unser Unternehmen hat mehrere Betriebsteile, manche arbeiten in Schichten, andere nur MO-FR. Nun meine Frage: Der Monat März 2010 (z.Bsp.) weist 8 Tage Wochenende auf. D.h. MA im Betriebsteil ohne Schichtsystem haben 8 Tage im März Arbeitsfrei. Haben dann die MA im Schichtsystem auch Anspruch auf 8 Tage Arbeitsfrei ?

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Community-Antworten (1)

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fussel

11.03.2010 um 16:14 Uhr

Das kenne ich irgend woher. Wir haben als Schichtarbeiter eine 40 Stundenregelung, 173h im Durchschnitt/Monat. Selbst an Feiertagen und an den Wochenenden arbeiten wir (Conti) und die Tagschichtler haben an diesen Tagen frei. Es kommt darauf an was in euren Arbeitsverträgen steht und laut ArbZG stehen euch nach gewissen geleisteten Arbeitstagen gesetzliche Ruhetage zu, bei uns, nach 8 Tagen zwei Tage frei und das ist auch schon das Maximum, selbst der Tag an dem man aus der NS kommt ist gesetzlich frei. Aber der AG muß auch gewisse Regelungen über das Sozialministerium beantragen, bei Mehrarbeit, Feiertagsarbeit usw.

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