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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

In der Regel arbeitsfrei (Samstag)- wie ist dieser Begriff in einer Arbeitszeitvereinbarung auszulegen?

Z
Zerg
Jan 2018 bearbeitet

wie ist der Begriff der Samstag ist in der Regel arbeitsfrei in einer Arbeitszeitvereinbarung auszulegen Rechte Arbeitgeber Pflichten Arbeitnehmer 5 Tage Woche 39 Stunden TV hat einer Erfahrung mit diesem Textbaustein in einer BV und / oder persönliche Erfahrung in der Umsetzung der Begrifflichkeit im Alltag

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Community-Antworten (2)

T
Terrier

13.03.2007 um 13:13 Uhr

Hallo Zerg,

ist der Samstag nach eurem Manteltarifvertrag den Arbeitsfrei????

Wenn ja, dann würde ich folgendes vorschlagen:

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ohne Ruhepausen beträgt xx Stunden im Durchschnitt. Die wöchentliche Arbeitszeit wird in der regel, soweit nicht betriebliche Belange entgegenstehen, auf 5 Arbeitstage (Montag bis Freitag) verteilt.

A
ajos

14.03.2007 um 14:54 Uhr

Oder so :

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ohne Ruhepausen beträgt 39 Stunden . Die wöchentliche Arbeitszeit verteilt sich auf die Tage Montag bis Freitag. Darüber hinaus anfallende Arbeitstunden (auch Samstagsstunden ) sind Mehrarbeit und bedürfen der Zustimmung des Betriebsrates.

Gruß Ajos

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