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Arbeitsmaschinen ohne Heizung - sitzen aber überwiegend, bis zu 12 Stunden in diesen Fahrzeugen

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Paddy
Jan 2018 bearbeitet

Wir Baumaschinisten bekamen letzten Winter einen kalten Hintern als die Heizungen in Radladern und anderen Fahrzeugen kaputt gingen. Auf den Hinweis, daß da eine neue Heizung rein müste, sagte der Cef nur "Das gibt s nicht, die braucht ihr nicht"

Wir sitzen aber überwiegend, bis zu 12 Stunden in diesen Fahrzeugen. Welches Gesetzt kann ich dem Chef "Um die Ohren hauen", damit er sich um solche Dinge kümmert ???

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Community-Antworten (3)

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Petrus

11.03.2010 um 14:58 Uhr

Haben die Straßenzulassung? Dann hilft vielleicht §35c StVZO.

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seesee

11.03.2010 um 15:15 Uhr

Habt ihr einen Arbeitsschutzausschuss (ab 20 Mitarbeitern gesetzlich gefordert, § 11 Arbeitssicherheitsgesetz)? Oder z.B. über § 3 Arbeitsschutzgesetz.

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Petrus

11.03.2010 um 15:43 Uhr

Die BG hat so schöne Vorschriften, wie "BGV D29" (z.B. unter http://www.bgbau-medien.de/site/asp/dms.asp?url=/site/inh_gese.htm dort die passende Vorschrift auswählen)

In dieser heißt es in §7 (1) "Maschinell angetriebene Fahrzeuge, die mit einem geschlossenen Führerhaus ausgerüstet sind, müssen mit Einrichtungen zum Beheizen und Belüften ausgerüstet sein."

Wendet Euch als BR mal an die Berufsgenossenschaft... Die helfen auch weiter, wenn das nicht ganz passt (Radlader können ja auch offen sein...)

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